Parkverbot im Landschaftsschutzgebiet Schlebuscher Volksfest auf der Kippe?

Naturschutzbehörde verlangt restriktive Genehmigungspraxis zum Schutz des Wuppermannparks.

 Unbeschwert feiern im Wuppermannpark, wie hier mit Köbes Underground bei der Eröffnung der Karnevalssession, das dürfte künftig schwerer werden. 

Unbeschwert feiern im Wuppermannpark, wie hier mit Köbes Underground bei der Eröffnung der Karnevalssession, das dürfte künftig schwerer werden. 

Foto: Miserius, Uwe (umi)

Das Volksfest in Schlebusch lockt seit 1983 viele Besucher an. Zehntausende strömen bei den Konzerten mit Höhner, Brings und Co. in den Wuppermannpark. Der Knackpunkt: Diese Stadtteil-Oase liegt im Landschaftsschutzgebiet, auf dessen Schutz stärker geachtet wird. Aktuell rückt deshalb diese Frage in den Mittelpunkt: Kann das beliebte Fest in gewohnter Form auch 2020 stattfinden?

Grund dafür: Die Höhere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Köln forderte jüngst von der Stadt, „äußerst restriktiv“ Ausnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu genehmigen. Heißt: Die Behörde verlangt mehr Einschränkungen bei Nutzungen solcher Grünzonen. Welche (kleinen) Folgen das schon haben kann, erfuhren die Veranstalter des Europafestes im Schloss Morsbroich am Sonntag. Das seit Jahren übliche Parken von bis zu 50 bis 60 Autos der Standbetreiber im äußeren Schlosspark wurde dieses Jahr verboten. „Hinweise“ der Kölner Aufsichtsbehörde hätten dazu geführt, bestätigte die Stadt unserer Redaktion. Ausgelöst wurde das Verbot auch durch den politischen Streit um neue Parkplätze am Schloss.

Der Wuppermannpark liegt im gleichen Landschaftsschutzgebiet wie das Schloss. Gilt damit gleiches Recht für beide Standorte? „Grundsätzlich Ja“, lautet die Antwort aus dem Rathaus. Beim Schlebuscher Volksfest geht es nicht um ein paar Dutzend parkende Pkw wie am Schloss. Im geschützten Wuppermannpark werden schwere Getränke- und Imbisswagen, Kinderkarussells sowie eine große Konzertbühne in dem Landschaftschutzgebiet aufgestellt. Rettungssanitäter bauen eine Notfallstation auf. Kann dies alles so noch nächstes Jahr laufen?

„Die bisherige Genehmigungspraxis wird zurzeit überprüft. Aufgrund der strengen Maßstäbe durch die Höhere Naturschutzbehörde wird sich die Genehmigungspraxis ändern“, teilte eine Sprecherin der Stadt mit. Ob es zu einem Verbot des beliebten Volksfestes kommt oder wie mögliche schärfere Einschränkungen konkret aussehen werden, dies ließ die Stadt unbeantwortet. Der Ausgang der Untersuchungen sei offen.

Das Schlebuscher Fest werde seit vielen Jahren durchgeführt. Bisher wurde es per „jährlicher Einzelfallentscheidung“ genehmigt. Veranstalter Werner Nolden muss Schutzmaßnahmen für den Park und vor allem für die großen Bäume, die als Naturdenkmäler registriert sind, beachten. Die sensiblen Bereiche, beispielsweise die Wurzelareale, werden  während des Auf- und Abbaus der Festwagen und Bühne mit Gittern vor schweren Fahrzeugen geschützt. Mit Erfolg: Bisher seien keine Schäden festgestellt worden, betonte die Stadt.

Der Leverkusener Profiveranstalter Nolden, der auch für die Bierbörsen und die Kölner Lichter verantwortlich zeichnet, hatte von den möglicherweise erweiterten Auflagen für „sein“ Volksfest bis zum Telefonat mit unserer Redaktion nach eigener Angabe nichts gehört.

Das nächste und 37. Volksfest Schlebusch ist jedenfalls für den 11. bis 14. Juni 2020 schon angekündigt. Das Musikprogramm für den Wuppermannpark ist in Planung, meldet das Nolden-Team. Und die Einzelfallgenehmigung der Stadt steht ja auch noch aus.

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