Langenfeld "Wohngeld ist kein Almosen"

Langenfeld · Seit mehr als 40 Jahren werden staatliche Zuschüsse an Mieter oder selbstnutzende Eigentümer gezahlt, wenn das verfügbare Einkommen und die Kosten der Unterkunft nicht zusammenpassen.

 In der Wohngeld-Stelle des Rathauses arbeiten (v.l.) Gabi Hausen, Erik Mörseburg und Kirsten Matuszewski.

In der Wohngeld-Stelle des Rathauses arbeiten (v.l.) Gabi Hausen, Erik Mörseburg und Kirsten Matuszewski.

Foto: Stadtverwaltung

Ohne Wohngeld hätte sie Hartz IV, also Arbeitslosengeld 2, beantragen müssen. "Und das wäre mir sehr peinlich gewesen." Froh ist Petra P. (alle abgekürzten Namen geändert), dass sie seit kurzem 250 Euro monatlich als Zuschuss zur Miete für ihre neue Wohnung erhält. Bei Petra P. war es die Trennung vom Ehemann, bei Doris K. die Hertie-Pleite, bei Karen S. der plötzliche Tod des Ehemannes. "Drei Fälle, die beispielhaft zeigen, dass Wohngeld kein Almosen ist, sondern wesentlicher Bestandteil unseres sozialen Netzes", meint Maike Chmielewski, Referatsleiterin Soziale Angelegenheiten im Rathaus, mit Blick auf die Schicksale.

Auch für Eigentümer

Seit mehr als 40 Jahren wird Wohngeld für Mieter oder Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümer gezahlt, wenn das verfügbare Einkommen und die Kosten der Unterkunft nicht zusammenpassen. Die letzte Wohngeldreform erfolgte zum Januar 2009. Ob Wohngeld bzw. Lastenzuschuss in Frage kommen, kann man mit Hilfe des Wohngeldrechners (über die Internetseite der Stadt oder unmittelbar www.bmvbs.de/wohngeld) prüfen. "Das reicht zumindest als erste Einschätzung", bestätigt Maike Chmielewski. Entscheidend sind unter anderem die Zahl der Haushaltsmitglieder, das Gesamteinkommen, die Höhe der zuschussfähigen Miete. Kein Wohngeld erhalten indes die Bezieher von Arbeitslosengeld 2 (in ALG 2 ist der Ersatz der Unterkunftskosten schon enthalten) oder Antragsteller, die über Vermögen von mehr als 60 000 Euro (und 30 000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied) verfügen. Das Wohngeld wird in der Regel für ein Jahr gezahlt, dann muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Wohngeld ist auch quasi "ein Schlüssel für andere Leistungen", ergänzt Kirsten Matuszewski vom dreiköpfigen Team der Wohngeldstelle. Durch den Bezug von Miet- oder Lastenzuschuss erfüllt man gleichzeitig die Voraussetzungen für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins (WBS). Indes räumen die Fachleute ein, dass der praktische Nutzwert dieser Berechtigung eher gering ist. "Die günstigen Wohnungen werden nur seltener frei, und es wurden in den letzten Jahren kaum noch öffentlich-geförderte (Sozial)Wohnungen gebaut." Bedeutsamer ist, dass der Wohngeldbezug auch den Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket nach dem Bundeskindergeldgesetz ermöglicht, mit dem Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen spezielle Leistungen erhalten können.

"Für meine beiden zehn und 14 Jahre alten Kinder waren diese zusätzlichen Angebote im schulischen Umfeld eine große Hilfe", bestätigt Petra P. Wer um Wohngeld nachfragt, dem wird laut Chmielewski oftmals umfänglich geholfen. "Wir erfahren dabei zwangsläufig von Notlagen und nutzen unsere Hilfsangebote." Sei eine Wohnung zu groß, werde bei der Suche nach einer kleineren geholfen. "Oder wir erkennen, dass jemand Anspruch auf Grundsicherung hat, dann reagieren wir entsprechend".

(mmo)
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