Langenfeld Messerstecher soll in Psychiatrie

Düsseldorf · langenfeld/Düsseldorf Im Prozess gegen den Reusrather Messerstecher (wir berichteten) ordnete das Landgericht gestern die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung an. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der türkischstämmige Mann im Mai dieses Jahres einen Passanten unvermittelt angegriffen und dessen zur Hilfe herbeigeeilten Schwager im folgenden Handgemenge mit vier Messerstichen verletzt hat.

Den Tod seines Opfers, so hieß es in den Urteilsgründen, habe der psychisch gestörte Mann billigend in Kauf genommen. Den Ausführungen des Täters und seines Verteidigers, die Angegriffenen selbst seien zuerst handgreiflich geworden und es habe sich also um eine Notwehrsituation gehandelt, folgte das Gericht nicht. Dafür gebe es keinerlei Anhaltspunkte, vielmehr seien die belastenden Zeugenaussagen "glaubwürdig, stimmig, widerspruchsfrei und überzeugend" gewesen. Allerdings sei die Schuldfähigkeit des 28-Jährigen aufgrund einer "psychotischen Störung aus dem schizophrenen Formenkreis" aufgehoben. Eine Gefahr für die Allgemeinheit bestehe aber nach wie vor, weil abzusehen sei, dass die verzerrte Wahrnehmung des Mannes zu erneuten Gewaltstraftaten führen könne. Die zwangsweise Unterbringung in einer Landesklinik sei daher aufrechtzuerhalten.

Der Urteilsverkündung wohnte der laut einer Gutachterin derzeit unter dem Einfluss stark beruhigender Psychopharmaka stehende Schulabbrecher gleichmütig bei. Auf Nachfrage des Vorsitzenden gab er zu Protokoll, dass er eine Revision nicht wolle und sich in Behandlung begeben werde.

Die Frist binnen derer der Verurteilte beziehungsweise sein Verteidiger nun Revision eingelegt werden könnte, beträgt eine Woche.

(RP)
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