Langenfeld/Monheim Führerscheintausch für die Jahrgänge 1959 bis 1963 steht an „Lappen“ in EU-Kartenführerschein tauschen

Langenfeld/Monheim · Jetzt sind die Jahrgänge 1959 bis 1963 dran. Die RP bittet alle betroffenen Leser, das alte Bild im grauen Schein zu fotografieren und ein paar schriftliche Erinnerungen gleich mitzusenden.

 Beim Blick in den alten Führerschein werden Erinnerungen wach: Der erste Urlaub mit dem eigenen Auto oder Motorrad und mehr.

Beim Blick in den alten Führerschein werden Erinnerungen wach: Der erste Urlaub mit dem eigenen Auto oder Motorrad und mehr.

Foto: kreis Mettmann/Kreis Mettmann

„Ade grauer Lappen“ heißt es für für viele tausende Langenfelder und Monheimer bis zum Januar 2023. Nun müssen die Geburtsjahrgänge 1959 – 1963 ihre alten Papierdokumente gegen die EU-einheitliche Plastikkarte tauschen. Für sie gilt die Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2023. Ab dann sind Führerscheine nicht mehr gültig. Wer dann im Inland noch mit einem alten „Zettel“ erwischt wird, muss „mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen“, teilt der Kreissprecherin Daniela Hitzemann mit.

„Nein, ich trauere meinen alten Führerschein nicht nach“, sagt Langenfelds Bürgermeister Frank Schneider. „Das Bild war furchtbar und der Führerschein passte auch nicht gut in die Brieftasche. Mit der Plastikkarte ist das viel einfacher“, betont er den praktischen Nutzen des neuen Führerscheines. Als Inhaber des LKW-Führerscheines musste er bereits vor Jahren eine Aktualisierung vornehmen und hat seitdem die Plastikkarte.

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, rät die Führerscheinstelle dazu, den Umtausch möglichst frühzeitig und nicht erst „auf den letzten Drücker“ anzugehen. Die Anträge können schon jetzt gestellt werden. 

Für den Pflichtumtausch bietet die Führerscheinstelle den Service einer Online-Beantragung an, der den Betroffenen einen Urlaubstag, eine persönliche Vorsprache und damit verbundene Wartezeiten vor Ort erspart. Antragstellung und Bezahlung können im Online-Verfahren in nur wenigen Minuten erledigt werden. Der neue Führerschein wird von der Bundesdruckerei direkt nach Hause geschickt. Das gelte auch für den Internationalen Führerschein. Die Anträge können auch persönlich in den Bürgerbüros in Langenfeld und Monheim nach Terminvereinbarung in der Führerscheinstelle gestellt werden. Benötigt werden der Personalausweis, der aktuelle Führerschein und ein biometrisches Lichtbild. Inhaber von Kartenführerscheinen sind von diesen Fristen noch nicht betroffen.

Tausende Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1953 – 1958 haben bereits ihre alten „Lappen“ (grauer/rosafarbener Führerschein) in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht. Die Führerscheinstelle macht darauf aufmerksam, dass für diese Jahrgänge die Umtauschfrist am 19. Juli endet.

Die Redaktion bittet alle Leser, ihre alten Führerscheinbilder und einige Erinnerungen per Mail an die Redaktion unter langenfeld@rheinische-post.de zu senden, um die Geschichten und Anekdoten zu veröffentlichen.

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