Langenfeld/Monheim Abgleich wohl erst 2008Nun zahlen viel mehr Steuern

Düsseldorf · Ton macht Musik

Voraussichtlich erst in 2008 wird es einen ersten großen Abgleich mit den Meldungen der Versicherungsträger geben. Bis dahin können die Rentner auf die Kulanz des Amtes setzen. „Wir haben im Vorfeld auch in Langenfeld und Monheim gut besuchte Veranstaltungen durchgeführt, etwa in Kooperation mit der Seniorenunion oder 60plus“, erklärt Ulrich Franz die Informationspolitik des Finanzamts Hilden. Auch der Baumberger Rentner Alfred Anacker hat eine dieser Veranstaltungen besucht. „Die Informationen waren mir aber zu pauschal“, sagt er rückblickend. Eine Broschüre, die ihm die neue Gesetzeslage erläutert hätte, hat er nicht erhalten. Steuerfachmann Franz hält aber einen Tipp bereit: „Sollte tatsächlich keine Steuer gezahlt werden müssen, so ist die Abgabe einer Steuererklärung nicht nötig. Sollten allerdings Zweifel bestehen, rate ich zur Einreichung der Unterlagen. Ein Steuerbescheid, der eine „Null“ aufweist ist der endgültige Beweis.“

Auch wenn die Finanzämter darauf verweisen, dass sie bei der Novelle des Alterseinkünftegesetzes den Kontakt zu den Rentnern gesucht haben, fühlen sich diese zu großen Teilen verunsichert. Zur finanziellen Belastung tritt die Angst, aus Unwissenheit eine Gesetzesübertretung zu begehen. Gerade beim Kontakt mit den Steuerbehörden wird aus Unklarheit schnell Unsicherheit. Neben dem dichten Dickicht aus Paragraphen, Verordnungen und Ausnahmeregeln erschwert auch der amtseigene Sprachstil eine Orientierung. Bescheide, die unverständlich sind, Rattenschwänze von Paragraphen zitieren und mit den Worten „Sie sind verpflichtet“ beginnen, wirken alles andere als beruhigend. kasa

LANGENFELD/MONHEIM Traditionell kritisch hinterfragt der Bund der Steuerzahler (BdSt) finanzpolitische Neuerungen. RP-Mitarbeiter Karsten Sander sprach mit Hans-Ulrich Liebern vom BdSt-NRW über die Neuordnung des Alterseinkünftegesetzes.

Wie beurteilen Sie die nachgelagerte Besteuerung der Renten?

LIEBERN Grundsätzlich hat der Bund der Steuerzahler sich immer für die nachgelagerte Besteuerung ausgesprochen. Das Alterseinkünftegesetz, also die neue Rentenbesteuerung, setzt dies auch um, jedoch viel zu langfristig. Dies gilt insbesondere für die vollständige Abzugsfähigkeit der Beiträge zur Rentenversicherung. Dadurch kommt es für kommende Rentenjahrgänge teils zu einer Doppelbesteuerung.

Sehen Sie die Rentner als ausreichend informiert an?

LIEBERN In den Medien wurde viel über die neue Rentenbesteuerung informiert. Gleichwohl sind viele Rentner weiterhin verunsichert, wie zahlreiche Anrufe zeigen. Dies gilt insbesondere für die Frage, ob überhaupt eine Steuererklärung einzureichen ist. Zudem hatten die betroffenen Rentner teilweise schon jahrelang keinen Kontakt mehr mit dem Finanzamt, weil ihre Alterseinkünfte in der Vergangenheit steuerfrei blieben.

Viele Rentner ächzen unter den hohen Nachzahlungen. Kann die Erklärung angefochten werden, wenn man beispielsweise rückwirkend Belege von der Steuer absetzen möchte?

LIEBERN Ein wesentlich größerer Teil der Rentner muss nun Steuern bezahlen, insbesondere wenn noch Werksrenten oder andere Einkünfte vorliegen. Und wer Steuern zahlen muss, der muss für die Zukunft auch noch regelmäßig Steuervorauszahlungen leisten. Auf der anderen Seite kann man seine Steuerzahlung minimieren oder verhindern, indem man Aufwendungen steuerlich geltend macht. Dazu gehören Versicherungszahlungen, geleistete Spenden oder auch selbst getragene Krankheitskosten. Wenn ein Rentner solche Angaben zunächst nicht geltend gemacht hat, so kann er dies nachholen. Allerdings muss er innerhalb einer Frist von einem Monat nach Erhalt des Steuerbescheids einen formlosen Einspruch einlegen und gleichzeitig die Aufwendungen nachreichen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort