Krefeld Verdacht: Hat Vater Kind mit Föhn gequält?

Krefeld · Das Krefelder Amtsgericht hat einen Familienvater gestern vom Vorwurf der Kindesmisshandlung freigesprochen. Der 22-Jährige stand im Verdacht, seinem kleinen Sohn mit einem Föhn Verbrennungen am Gesäß zugefügt haben.

Der Angeklagte hatte zu den Vorwürfen keine Stellung genommen. Wie die Verletzungen entstanden waren, sei nicht aufzuklären, bedauerte der Richter.

Die Kindesmutter und Verlobte des Angeklagten gab an, sie habe nicht gesehen, wie es zu den Verbrennungen kam. An dem Tag im November vergangenen Jahres sei sie mit ihrer Tochter beim Arzt und Einkaufen gewesen. Der Angeklagte habe in dieser Zeit auf den Sohn aufgepasst. Beim Wickeln des Jungen vor dem Mittagsschlaf habe sie die Verletzung entdeckt. "Das sah sehr schlimm aus; später traten auch Brandblasen auf", sagte sie. Als sie ihren Verlobten darauf ansprach, habe er gesagt, er wisse nicht, was passiert sei.

Die Frau war mit dem Kind umgehend ins Krankenhaus gefahren. Die Ärzte verständigten die Polizei und einen Psychologen, der in der Klinik arbeitet. Es sei eine massive Verletzung gewesen, sagte der Diplom-Psychologe gestern vor Gericht. Es sah nicht so aus, als sei das Kind nur versehentlich mit einem Föhn in Berührung gekommen. Außerdem habe man auffällige Kratzverletzungen festgestellt. Das Gutachten des Sachverständigen war nicht eindeutig. Er sagte, man könne die Verletzungen nicht mit hundertprozentiger Sicherheit zuordnen. Es sei zwar nicht wahrscheinlich, allerdings könne die Haut auch mit scharfen Putzmitteln oder heißem Wasser in Kontakt gekommen sein. Die Verlobte des Angeklagten hatte geschildert, dass das Kind beim Wechseln der Windeln immer mit warmem Wasser über dem Becken abgewaschen würde. Sie wolle nicht ausschließen, dass ihr Verlobter zu heißes Wasser benutzt hatte. Die Polizei hatte umgehend ein Rückkehrverbot in die Wohnung gegen den Mann ausgesprochen. Spätere Kontakte zu den Kindern fanden zunächst nur unter Aufsicht statt. Familienangehörige der Frau beteuerten gestern, der Angeklagte sei nie handgreiflich geworden.

(BL)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort