Krefeld Prozess um erschossene Frösche

Krefeld · Weil sich ein Anwohner in Bockum durch Froschquaken in seiner Nachtruhe gestört fühlte, soll er per Luftgewehr in den Teich seines Nachbarn geschossen haben. Zwei Frösche verendeten. Jetzt kommt der Fall vor Gericht.

Krefeld: Prozess um erschossene Frösche
Foto: KLXM

Einer der kuriosesten Krefelder Justiz-Fälle aller Zeiten wird in wenigen Tagen am Amtsgericht verhandelt. Ein Bockumer ist angeklagt, weil er nachts auf den Froschteich seines Nachbarn geschossen haben soll. Ein Tier der Gattung Teichfrosch (lat. Rana Esculanta) verendete sofort, ein anderes erlag laut Polizei einen Tag später seinen Verletzungen. Am 12. Mai treffen sich beide Parteien am Amtsgericht. Hans-Dieter Menden, Sprecher der Staatsanwaltschaft Krefeld, bestätigte unserer Zeitung: "Der Fall liegt uns vor, es kommt zur Verhandlung."

Die beiden Nachbarn leben in einer friedlichen Siedlung im Stadtteil Bockum. Sie bewohnen ein Mietshaus, einer mittig, der andere in der angrenzenden Hälfte rechts. Hinter den Häusern liegen die Gärten beider Parteien; darin viele Blumen, Vogelgesang und zwei Teiche — Dorfidylle. In der Nacht des 1. Juli 2010 allerdings begannen die Frösche, wie alljährlich zur beginnenden Paarungszeit, laut zu quaken. Um kurz nach 2 Uhr fielen Schüsse. Andreas van Straelen (45), Besitzer der beiden Froschteiche, sagt: "Ich hörte nachts Schussgeräusche und wusste sofort, was los ist." Von Straelen glaubt, dass sein Nachbar die Tiere erschoss, weil sie seine Nachtruhe störten. Bis zu 70 Dezibel laut ist das Quaken zu hören, weil das Grundstück von Tannen umgeben ist und der Froschlärm nicht entweicht.

Er sei dann aus dem Bett auf die Terrasse gestiegen, habe die beiden Nachtsichtkameras anzuschalten versucht, die er auf die Teiche gerichtet hat. Da sei es allerdings schon zu spät gewesen. Kurze Zeit später rief Andreas van Straelen die Polizei. Die rückte um 2.30 Uhr aus, nahm den Fall auf und kam am nächsten Morgen wieder, um die Einschusslöcher in der Teichfolie und die toten Frösche zu untersuchen. Eines der beiden Exemplare hat Andreas von Straelen als Beweismittel im Gefrierfach aufbewahrt, eingewickelt in Plastikfolie. Ein Einschussloch ist immer noch zu sehen. Der Bockumer ist eng mit seinen Fröschen verbunden, hat ihnen sogar Namen gegeben: "Dicki, Tupfi, Glubschi und Freddy."

Die Polizei soll am Tag danach nach Informationen unserer Zeitung die Wohnung des Tatverdächtigen untersucht haben. Dort fanden die Beamten auch ein Luftgewehr, für das der Bockumer offenbar keine Erlaubnis hatte. Ob die Waffe wirklich zum Einsatz kam, soll der Richter im Prozess am 12. Mai feststellen. Der Angeklagte will sich selbst nicht zum Fall äußern. Er wird vertreten durch den Krefelder Rechtsanwalt Arne Lißewski. Der sagte gestern unserer Zeitung: "Mein Mandant bestreitet die Tat. Vielmehr habe der Froschteichbesitzer selbst den Frosch getötet, um meinen Mandanten zu kriminalisieren. Hintergrund sind langjährige Nachbarschaftsstreitigkeiten. Die Tötung kann außerdem, so wie sie behauptet wird, allein schon vom Schusswinkel her unmöglich passiert sein. Wir werden zur Not eine gutachterliche Untersuchung anfordern."

Andreas von Straelen betont, dass er die Teiche 2004 für eine Bergmolchzucht angelegt hat, aber die Frösche nicht züchten würde. "Die kamen aus den umliegenden Feuchtgebieten." Auch den Naturschutzbund hat er eingeschaltet.

(RP)
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