Viehhaltung im Gelderland Blauzungenkrankheit in der Eifel: Straelen und Wachtendonk sind Sperrgebiet

Gelderland · Der Erreger ist laut Kreis für Menschen ungefährlich. Produkte erkrankter Tiere können bedenkenlos verzehrt werden. Auflagen gelten für Transporte.

 Schafe gehören zu den Tieren, die von der Blauzungenkrankheit befallen werden können.

Schafe gehören zu den Tieren, die von der Blauzungenkrankheit befallen werden können.

Foto: Malz, Ekkehart (ema)

Im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz ist am 3. Februar ein Fall von Blauzungenkrankheit festgestellt worden. Das hat auch Auswirkungen auf Halter von Rindern, Ziegen und Schafen im Gelderland. Denn der 150-Kilometer-Radius um den betroffenen Betrieb reicht in nordwestlicher Richtung über das bisher bestehende Sperrgebiet in Nordrhein-Westfalen hinaus und bezieht Straelen und Wachtendonk in das erweiterte Sperrgebiet ein. Darauf machte der Kreis Kleve am Dienstag in einer Mitteilung aufmerksam. Das Sperrgebiet gilt laut Allgemeinverfügung des Kreises mindestens für zwei Jahre.

Betroffen von dieser Anordnung sind laut Kreis in Straelen 66 Betriebe, darunter auch drei größere Rinderhaltungen mit jeweils mehr als 500 Tieren. In Wachtendonk sind dies 50 Betriebe, darunter eine größere Rinderhaltung. Die Betriebszahlen schließen Schaf- und Ziegenhaltungen ein. Hierbei handelt es sich laut Kreis im Wesentlichen um Hobbyhaltungen. Erfasst sind dabei aber nur Halter von Wiederkäuern, die bei der Veterinärabteilung des Kreises Kleve registriert sind.

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie wird durch ein Virus verursacht, das durch infizierte Stechmücken übertragen wird. Der Erreger sei für den Menschen und andere Tiere nicht gefährlich, betont der Kreis. Auch der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten erkrankter Tiere sei bedenkenlos möglich.

Für alle Halter von Wiederkäuern und Besitzer von Erzeugnissen von Wiederkäuern ergeben sich jedoch in der Sperrzone Pflichten. „Das betrifft auch jeden Privatmann, der beispielsweise eine Ziege oder ein Schaf hält“, erklärte Kreis-Pressesprecherin Ruth Keuken. Halter von Wiederkäuern, die ihre Tiere noch nicht bei der Veterinärabteilung angemeldet haben, müssen dies nun unverzüglich nachholen. Sollten die Tiere Anzeichen zeigen, die einen Ausbruch der Blauzungenkrankheit befürchten lassen – beispielsweise erhöhte Temperatur, Apathie oder ein Anschwellen der Maulschleimhäute – muss dies sofort der Veterinärabteilung des Kreises Kleve gemeldet werden (per Mail an vet-verwaltung@kreis-kleve.de). Die Transporte von Tieren sowie deren Sperma, Eizellen und Embryonen sind sowohl innerhalb des Sperrgebietes als auch aus dem Sperrgebiet heraus nur unter Einhaltung von bestimmten Voraussetzungen möglich.

Die Blauzungenkrankheit lässt sich durch eine Impfung verhindern. Beim Kreis Kleve wurde durch Allgemeinverfügung bereits vorsorglich die Möglichkeit zu freiwilligen vorbeugenden Schutzimpfungen geschaffen. Tierhaltern wird die freiwillige Impfung ihrer Wiederkäuer sowohl als Voraussetzung zum Transport als auch aus Gründen des Tierwohls dringend empfohlen.

Weitere Informationen wurden auf der Internetseite des Kreises Kleve hinterlegt (www.kreis-kleve.de/ Suchbegriff „Blauzungenkrankheit“).

Aus Sicht von Wilhelm Hellmanns, dem Vorsitzenden der Kreisbauernschaft Geldern, bedeutet die Sperrzone für die betroffenen Betriebe vor allem bürokratischen Mehraufwand. So müssten sie einen Impfbescheid oder einen Negativtest vorlegen, wenn sie Wiederkäuer transportieren wollen. Für die betroffenen Betriebe sei das Geschäft zwar etwas eingeschränkt, doch der Verkauf könne weitergehen. Milchviehhalter müssten darauf achten, wer in die Ställe kommt.

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