Krefeld Polizei angegriffen: 1800 Euro Geldstrafe

Krefeld · Wenn ein Angeklagter ohne Entschuldigung nicht zur Verhandlung kommt, hat das Gericht meist mehrere Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Es kann den mutmaßlichen Täter polizeilich vorführen lassen, ein Ordnungsgeld gegen ihn verhängen oder auch einen Haftbefehl erlassen. Oder in seiner Abwesenheit eine Entscheidung fällen.

Dies geschah gestern im Falle eines 29-jährigen Krefelders, der sich unter anderem wegen Sachbeschädigung und Widerstandes gegen Polizeibeamte sowie Beamtenbeleidigung verantworten sollte. Auch nach angemessener Wartezeit war der Angeklagte nicht erschienen. Weder ein Anruf noch ein ärztliches Attest waren eingegangen. Dies sei ein Fall, den man auch mit einem Strafbefehl erledigen kann, fanden Staatsanwaltschaft und Richter. Kurzerhand verurteilten sie den Beschuldigten zu einer Geldstrafe.

Wie es zu den Taten kommen konnte, blieb deshalb unklar. Im Februar sollte der Angeklagte in den späten Abendstunden einen Neuwagen eines Krefelder Autohauses beschädigt haben. Grundlos habe er mit der Faust die Windschutzscheibe des Kleintransporters eingeschlagen. Von der Polizei wurde der 29-Jährige noch in der Nähe des Tatorts aufgegriffen. Dabei soll sich der Angeklagte so kräftig gegen seine Festnahme gewehrt haben, dass ein Streifenwagen beschädigt wurde. Außerdem soll er die Beamten unter anderem als "Bullenschweine" beleidigt und gedroht haben, sie umzubringen. Einen der Beamten soll er gebissen, einen weiteren getreten haben.

Da der Angeklagte abwesend war, kann er gegen die Geldstrafe von 1800 Euro noch Widerspruch einlegen.

Sein Fernbleiben konnte übrigens noch am Vormittag aufgeklärt werden. Er hatte sich lediglich verspätet.

(bil)
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