Krefeld Krefelder ist der Robin Hood des Rechts

Krefeld · Für die Verantwortlichen im ökumenischen Arbeitslosenzentrum ist der Krefelder Rechtsanwalt Christoph Huylmans ein Held. Der Jurist hat vor dem Bundesverfassungsgericht mit seiner Beschwerde einen Beschluss erwirkt, der positive Auswirkungen für alle Leistungsbezieher in Deutschland -speziell in Nordrhein-Westfalen haben wird. Fünf Jahre haben die Richter in Karlsruhe gebraucht, um zu entscheiden.

 Josef Greyn (Leiter des Arbeitslosenzentrums), Werner Fleuren (Vorsitzender des Vereins Arbeitslosenzentrum e.V.) und Christoph Huylmans (Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied im Verein) freuen sich über den Beschluss der Richter.

Josef Greyn (Leiter des Arbeitslosenzentrums), Werner Fleuren (Vorsitzender des Vereins Arbeitslosenzentrum e.V.) und Christoph Huylmans (Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied im Verein) freuen sich über den Beschluss der Richter.

Foto: TL

Die Mühlen der Bürokratie mahlen langsam: Leidtragende sind oft die, die über keine finanziellen Mittel und nicht über die nötige Unterstützung verfügen. Krefelder, deren Anträge vom Jobcenter abgelehnt werden, müssen ihren Anspruch bisweilen vor dem Sozialgericht suchen. Das dauert in der Regel mindestens zwei Jahre. Während dieser Zeit bekommt der Rechtsuchende zwar 404 Euro monatlich Unterstützung zum Lebensunterhalt, aber kein Geld für die Miete. Nach gängiger Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen vertraten die Sozialgerichte die Auffassung, dass der Erhalt der Wohnung nicht bedroht sei und erst nach einer Räumungsklage Unterstützungsanspruch durch ein Darlehen des Jobcenters bestehe.

Diese Praxis sei grundgesetzwidrig, entschied jetzt die Zweite Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Fünf Jahre haben die Richter sich Zeit gelassen, um über die Beschwerde des Krefelder Rechtsanwalts Christoph Huylmans zu entscheiden. Der 43-Jährige lebt in Meerbusch-Osterath und hat seine Praxis in Krefeld. Er ist ehrenamtliches Vorstandsmitglied des Ökumenischen Arbeitslosenzentrum am Westwall. Für seine Kollegen dort ist er eine Art moderner Robin Hood. Statt mit Überfällen auf die Reichen und Verteilung der Beute an die Armen hat er einen anderen, legalen Weg gefunden, die Situation der finanziell schwach aufgestellten Menschen zu verbessern. "Der Beschluss der Karlsruher Richter ist eine Klatsche für die Landessozialgerichte und tut uns richtig gut", sagte Werner Fleuren, Vorsitzender des Vereins Arbeitslosenzentrum e.V.. Die bisherige Praxis in Nordrhein-Westfalen sei ein Verstoß gegen Artikel 19 Absatz 6 des Grundgesetzes, urteilten die Karlsruher Richter. Der Artikel garantiere einen "effektiven und möglichst lückenlosen gerichtlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt" heißt es in der Begründung der Kammer. Die Landessozialgerichte hätten die Anforderungen an die Klientel, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beantragt, in konkretem Vorhaben überspannt.

Konkret stritt Rechtsanwalt Huylmans für einen Krefelder, der in einer Wohngemeinschaft mit einer Frau lebte. Das Jobcenter lehnte die Übernahme der Mietkosten für den Mann ab, weil sie statt einer Wohngemeinschaft eine so genannte Bedarfsgemeinschaft (wenn die beiden ein Paar wären) vermutete. Der Mann hatte zuvor seinen Teil der Miete dank der Unterstützung seiner Mutter ohne öffentliche Hilfe nach dem Sozialgesetzbuch zusteuern können. Inzwischen ist der Mann ausgezogen, hat eine neue Wohnung gemietet, die er alleine bewohnt.

Die Experten im Arbeitslosenzentrum schlagen über die bisherige Praxis der Jobcenter und Sozialgerichte die Hände über den Kopf zusammen. Ihre Klientel wurde bislang in Rechtsstreitigkeiten und Wohnungslosigkeit getrieben, die den Staat am Ende teurer zu stehen komme, als wenn er im Zuge der Eilbedürftigkeit eine Leistung gewährt hätte, bis der Anspruch - notfalls im Rechtsweg - endgültig geklärt sei. Darüber hinaus wurde die bereits überforderte Justiz unnötig mit Verfahren wie Räumungsklagen belastet.

"Wir sind in einem konstruktiven Wettstreit in der Ausgestaltung des Rechts", sagte Hans-Peter Sokoll vom Arbeitslosenzentrum über seine tägliche Arbeit, Krefelder und Meerbuscher im Konflikt mit Behörden zu unterstützen und zu beraten. Kritik geht auch in Richtung Rathaus und Stadtverwaltung. Dort gibt es die Zentrale Stelle für Wohnraumsicherung. "Ich habe aber noch nie erlebt, dass sie nach einer Räumungsklage von sich aus aktiv geworden wäre", bemängelte Huylmans.

(sti)
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