Wohnungsaufsicht Verwahrloste Wohnung: Stadt greift immer öfter ein

Kefeld · In Krefeld wurden seit der Einführung des Gesetzes 106 Fälle erfasst.

(RP) Rund vier Jahre ist das Wohnungsaufsichtsgesetz – kurz WAG NRW – in Kraft. Die Stadt hat bisher in mehr als 100 Fällen Menschen in schwierigen Wohnsituationen geholfen. Das Gesetz verpflichtet Gemeinden, die kommunale Wohnungsaufsicht wahrzunehmen. Egal, ob es um Vermüllung, Ungeziefer, Probleme bei Energie- und Wasserversorgung, Schimmel oder fehlende Instandhaltung durch den Vermieter geht. Die Wohnungsaufsicht kann in Fällen, in denen die Eigentümer nicht kooperativ sind, von Amts wegen einschreiten. Eigentümer sind verpflichtet, Wohnraum in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und Mängel in angemessener Zeit nachhaltig zu beseitigen.

„Mit dem Gesetz soll Menschen in prekären Wohnsituationen geholfen werden. Hierzu wurden vom Gesetzgeber Mindestanforderungen und Mindestgrößen für Wohnraum definiert“, so Peter Mertens, Leiter des Fachbereichs Finanzservice und städtisches Immobilien/Flächenmanagement. Im Gesetz ist festgeschrieben, dass Wohnraum hell, trocken und beheizbar sein muss und über funktionsfähige sanitäre Anlagen verfügen muss.

 „Seit Einführung des WAG im April 2014 sind neben telefonischer Beratung 106 Fälle erfasst worden. Hiervon wurden nach Intervention der Behörde rund 40 Prozent durch freiwillige Abhilfe der Vermieter erledigt. Rund 40 Prozent waren nach Maßgabe des Gesetzes unbegründet oder durch Mieter ausgelöst, teilt die Stadt mit. In 20 Prozent wurde ein spezielles Tätigwerden anderer städtischer Fachbereiche wie Bauaufsicht, Umwelt oder Gesundheit notwendig“, erklärt Mertens. Die Zahl der Fälle mit Verwahrlosung von Wohnraum ist in Krefeld im Vergleich zum Vorjahr um knapp 30 Prozent gestiegen. Die Tätigkeit der Wohnungsaufsicht ist für die Mieter kostenlos. Das „Team Wohnungsaufsicht“ sitzt an der Hansastraße 105; Telefon 02151 36603613.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort