Arbeitsrecht Outokumpu-Betriebsrat tritt komplett zurück

Krefeld · Der Termin 19. Februar am Landesarbeitsgericht in Düsseldorf ist hinfällig. Der Betriebsrat von Outokumpu Nirosta hat seine Berufung gegen das Urteil der ersten Instanz in Krefeld zurückgezogen und ist darüber hinaus nach einstimmigem Beschluss komplett zurückgetreten. Damit ist der Weg für die vom Arbeitsgericht Krefeld geforderte Neuwahl frei.

 Der Weg für Outokumpu-Nirosta-Betriebsratswahlen noch vor Ostern ist frei: Die 15 Mitglieder haben einstimmig die Auflösung beschlossen und ihre Berufung gegen die vom Arbeitsgericht Krefeld verordnete Neuwahl zurückgezogen.

Der Weg für Outokumpu-Nirosta-Betriebsratswahlen noch vor Ostern ist frei: Die 15 Mitglieder haben einstimmig die Auflösung beschlossen und ihre Berufung gegen die vom Arbeitsgericht Krefeld verordnete Neuwahl zurückgezogen.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

Die atmosphärischen Störungen innerhalb der Arbeitnehmerschaft von Outokumpu in Krefeld blieben auch in der finnischen Firmenzentrale des Stahlkonzerns nicht unbemerkt. Glücklich war die Chefetage in Helsinki über die auch gerichtlich ausgetragenen Auseinandersetzungen nicht. Die neue Entwicklung bei den Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit der Betriebsratswahl dürfte deshalb begrüßt werden. Der Betriebsrat hat einstimmig beschlossen, sich aufzulösen und den Weg für Neuwahlen freizumachen. Damit ist auch der Termin am Landesarbeitsgericht hinfällig, an dem der Beschluss des Arbeitsgerichts Krefeld auf den Prüfstand sollte.

Die Krefelder Juristen hatten eine Wiederholung der Betriebsratswahl gefordert, weil bei der Durchführung nicht alles korrekt verlaufen war (wir berichteten). Die soll nun dem Vernehmen nach noch vor den Osterferien stattfinden. Konzern-Personalchef Johann Steiner hielt sich am Dienstag auf Rückfrage unserer Redaktion an das Neutralitätsgebot des Arbeitgebers. „Wir sind in der Streitigkeit nicht Partei“, sagte er und betonte das Interesse Outokumpus an einer „partnerschaftlichen Zusammenarbeit“ mit dem Betriebsrat. Die Einschätzung, dass es genug Sachaufgaben gibt, um den Konzern in einem schwierigen Marktumfeld zukunftsfähig zu entwickeln, äußerte Steiner nicht ausdrücklich, dürfte er aber gleichwohl unterstreichen. Als gestandenes Industrieunternehmen verfüge Outokumpu über ausreichend Erfahrung in der Frage der Mitbestimmung. „Wir sind es gewohnt, mit den Beschäftigtenvertretern vertrauensvoll zusammenzuarbeiten“.

Die bisherigen Scharmützel vor Gericht, die über diverse Anfechtungen von Betriebs- und Aufsichtsratswahlen hinausgingen, haben augenscheinlich Wunden hinterlassen. Hinter den Kulissen wird bereits jetzt bemängelt, dass der Wahlvorstand auf Drängen der IG Metall mit zwei Personen besetzt wurde, die auch für die „verpfuschte Betriebsratswahl“ Mitverantwortung tragen.

Die Amtszeit des Betriebsrats von Outokumpu-Nirosta in Krefeld endete mit dem Rücktritt jetzt offiziell nach rund zehn Monaten.  Die dritte Kammer des Arbeitsgerichts Krefeld unter dem Vorsitz von Richter Jan-Philip Jansen hatte im August die Wahl aus 2018  für unwirksam erklärt. Vier knapp gescheiterte Kandidaten hatten die Rechtmäßigkeit der Wahl angefochten. Das Gericht war frühzeitig zu der Auffassung gelangt, dass die vorgeschriebene Briefwahl für Mitarbeiter der Werksfeuerwehr, des Werkschutzes und des ärztlichen Dienstes gegen die Vorschriften verstoßen hat. Die Betriebsstätten der von der Briefwahlregelung Betroffenen liege nicht so weit vom Wahllokal entfernt, dass eine solche Einschränkung gerechtfertigt gewesen wäre.

Das Gericht musste klären, ob das Ergebnis womöglich anders ausgefallen wäre, wenn die auf die Briefwahl beschränkten Arbeitnehmer ihre Stimme im Wahllokal hätten abgeben dürfen. Nach genauer Prüfung gelangte es zu der Auffassung, dass ein anderes Ergebnis möglich gewesen wäre.

Weiterhin anhängig vor Gericht bleiben Verfahren gegen Mitarbeiter, die im Vorfeld der Betriebsratswahl Flugblätter verteilt und eine Aktualität des Themas „Streichung übertariflicher Zulagen“ unterstellt hatten und deshalb abgemahnt wurden.

„Wir haben die übertariflichen Zulagen in der Krise nicht angefasst, dann gibt es jetzt in wirtschaftlich besseren Zeiten erst recht keinen Grund dazu“, sagte Steiner gestern. Solch unwahren Behauptungen vertrügen sich nicht mit der Mandatsverantwortung nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Er halte die Abmahnung und das Beschreiten des Rechtswegs von Outokumpu in die nächste Instanz deshalb für richtig.

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