Krefeld "Einzelfälle": Die Rechte des Fahrgastes

Der Düsseldorfer DB-Sprecher Hans Heumüller sieht im Ausfall der Regionalzugverbindung Köln-Krefeld "Einzelfälle oder eine betriebliche Störung". Anders der Fahrgastverband "Pro-Bahn-NRW".

Dessen Sprecher Lothar Ebbers verweist auf eine "überdurchschnittliche Unpünktlichkeit des Köln-Krefelder-Regionalzuges RE 7 innerhalb des VRR." Diese liege am Laufweg. Auf der Strecke zwischen Hamm und Köln liege die Fahrplantrasse genau zwischen zwei Fernzügen. Wenn der RE 7 dann den hochbelasteten Knoten verspätet erreicht, gebe es oft zusätzliche Verspätungen. Diese seien aber deutlich gesunken, nachdem der Zug eine Stunde Wendezeit erhalten habe. Die Strecke ist gerade neu vergeben worden. Ab Dezember 2015 wird die Strecke von "National Express" mit neuen Triebzügen des Typs "Talent 2" gefahren. Diese können mit ihrer höheren Höchstgeschwindigkeit und besseren Beschleunigung Verspätungen besser aufholen.

Seit dem 1. Januar 2013 gilt für Fahrgäste NRW eine neue Mobilitätsgarantie. Diese gilt dann, wenn das gewünschte Verkehrsmittel 20 Minuten später als im Fahrplan angegeben fährt und es keine andere Fahrtalternative mit Bus und Bahn gibt. Dazu benötigt man ein Antragsformular, das man unter www.busse-und-bahnen.nrw.de erhält und innerhalb von 14 Tagen mit den Originalbelegen bei dem Verkehrsunternehmen einreicht, das die Verspätung verursacht hat. Taxikosten werden bis 50 Euro erstattet. Bei Unstimmigkeiten mit der Bahn weist der DB-Sprecher auf die kostenfreie Telefonnummer 0180 646 4006 des DB-Kundendialogs in Münster hin.

Zugbegleiter der DB sind verpflichtet, bei Zugausfällen einen Ausfallbeleg auszustellen, der alle nötigen Daten für das Ausfüllen des Antragsformulars enthält. Zwischen 0 und 5 Uhr kann die Bahn neben Taxikosten bis zu 80 Euro auch eine Übernachtung anbieten. Zugausfälle wegen Personenschadens können die Erstattung der Ausfallkosten reduzieren.

(oes)
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