Prozess um Übergriff auf Patientin in Köln „Der sexuelle Druck hat mich dazu gezwungen“

Köln · Ein Krankenpfleger wollte in einer Kölner Klinik eine junge Patientin zum Sex zwingen. Vor dem Amtsrichter zeigte der 33-Jährige nun Reue. Das Opfer war zum Tatzeitpunkt erst 15 Jahre alt.

Jonah K. (Name geändert) versucht gar nicht erst, irgendetwas zu verharmlosen oder sich herauszureden. Der 33 Jahre alte Krankenpfleger rutscht auf seinem Stuhl neben seinem Verteidiger hin und her und lässt keinen Zweifel daran, dass ihm alles wahnsinnig unangenehm ist. Er trägt einen schwarzen Anzug, hat einen akkurat gestutzten Vollbart, spricht höflich und leise. „Was Sie beschreiben stimmt alles“, sagt er, nachdem die Staatsanwältin im Kölner Amtsgericht die Anklage verlesen hat. Wegen eines sexuellen Übergriffs auf eine Patientin muss K. sich vor Gericht verantworten – die Patientin war zum Tatzeitpunkt 15 Jahre alt.

Das Mädchen wurde laut Anklage im November 2017 in einer Klinik in Köln an der Hand operiert und klingelte nachts nach dem Pfleger, weil die Hand schmerzte. Jonah K. gab ihr Schmerzmittel, doch die Schülerin meldete sich nach einer Zeit wieder, weil sie immer noch nicht schlafen konnte. „Ich geh jetzt eine rauchen, kommst du mit?“, fragte K. sie. Zusammen gingen sie vor das Gebäude, der Pfleger führte die Patientin durch den Garten in einen Seitentrakt der Klinik. Während die Schülerin dort in einem Umkleideraum aus dem Fenster sah, fasste K. ihr an den Hintern, küsste sie.

Schülerin schloss sich im Bad ein

„Sie hatte mich angelächelt, was ich offenbar falsch gedeutet habe. Ich bin davon ausgegangen, dass sie das möchte“, sagt er. Der Amtsrichter sagt: „Das sind ja wohl sehr wenige Signale.“ K. sagt, das Mädchen habe den ersten Kuss erwidert, danach tat sie das „aber definitiv nicht mehr“. Trotzdem forderte er die Patientin zum Oralverkehr auf. „Der sexuelle Druck hat mich dazu gezwungen“, sagt er. Die Schülerin machte ihm klar, dass sie das nicht möchte und auf einmal sei ihm bewusst geworden, „was ich hier eigentlich mache“. „Ich habe daran gedacht, dass sie erst 15 ist“, sagt K. „Lass uns runter gehen!“, habe er dann zu ihr gesagt.

Zurück im Zimmer schloss sich das Mädchen bis zum nächsten Tag im Bad ein. Das Schöffengericht hörte die Aussage der Schülerin unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Im Krankenhaus erzählte sie damals ihrer Zimmernachbarin von dem Vorfall. Die Frau eines Polizisten bewegte sie dazu, Anzeige zu erstatten.

Jonah K. zeigt Reue und will als Wiedergutmachung 3500 Euro an die Schülerin bezahlen – das Geld haben seine Schwiegereltern ihm geliehen. Seine Frau ist Krankenschwester, er selbst hat seinen Job nach dem Übergriff verloren und arbeitet inzwischen in einem Seniorenheim. Weil er bisher noch nie straffällig geworden ist, umfänglich gestanden hat und das Gericht seine Reue für glaubwürdig hält, muss er nicht ins Gefängnis, sondern wird zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der Amtsrichter geht davon aus, dass K. künftig nicht noch einmal straffällig wird.

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