AfD-Veranstaltung in Köln Mann fährt Gegendemonstranten an - Bewährungsstrafe

Köln · Ein 24-Jähriger, der an einer AfD-Veranstaltung in Köln teilgenommen hat, ist auf einen Rollstuhlfahrer und seine Begleiter mit dem Auto zugefahren. Sie waren bei einer Gegendemonstration. Nun gibt es ein Urteil.

Am Mittwoch verurteilte das Kölner Amtsgericht den Bonner Jurastudenten wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie Unfallflucht zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Die Strafe wurde für den bislang nicht vorbestraften 24-Jährigen zur Bewährung ausgesetzt.

Der Vorfall ereignete sich im April 2019 im Stadtteil Kalk. Dort fuhr der 24-Jährige am Ende eines Wahlkampfabends mit seinem Auto auf einen Rollstuhlfahrer und fünf bis sechs Begleiter zu, als sich die Gruppe an einem zunächst Grün und dann Rot zeigenden Fußgängerüberweg befand. Wie es in der Urteilsbegründung heißt, fuhr der Mann langsam vor, touchierte zunächst den Rollstuhlfahrer, setzte sein Fahrzeug dann zurück und wollte in einem Linksbogen um die Gruppe herumfahren.

Weil er nicht abgebremst habe, erfasste er den 32 Jahre alten Nebenkläger mit bis zu zehn Stundenkilometern und hob diesen auf die Motorhaube. „Auch bei dieser Geschwindigkeit ist das gefährlich“, sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. In der Kurve konnte sich der 32-Jährige leicht verletzt von der Motorhaube abrollen.

Die Gegendemonstranten hatten zuvor Anti-AfD-Parolen in Richtung des Mannes gerufen. Dieser berief sich vor Gericht auf Notwehr: Er sei von der Gruppe bedroht worden. Dafür sahen die Richter keine Anhaltspunkte.

Das Gericht entzog dem Angeklagten den Führerschein und sprach dem Nebenkläger 250 Euro Schmerzensgeld zu. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Berufung oder Revision können binnen einer Woche eingelegt werden.

(top/dpa)
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