Partei droht Strafe AfD scheitert mit Klage gegen Bußgeld in Spendenaffäre

Berlin · Das Berliner Verwaltungsgericht gab an, dass die Annahme des Geldes unzulässig gewesen sei, da der wirkliche Spender der Partei nicht bekannt gewesen sei. Ob die AfD nun das Bußgeld von fast 400.000 Euro zahlen muss, ist jedoch offen.

 Steht im Mittelpunkt der Spendenaffäre: AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel.

Steht im Mittelpunkt der Spendenaffäre: AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Die Alternative für Deutschland (AfD) ist mit einer Klage gegen ein in der Spendenaffäre um Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel verhängtes Bußgeld gescheitert. Das Berliner Verwaltungsgericht wies die Partei am Mittwoch nach mündlicher Verhandlung ab. Der Bundestag hatte Ende 2020 ein Bußgeld von 396.000 Euro gegen die AfD verhängt, nachdem zwei Unternehmen mit Sitz in der Schweiz im Jahr 2017 an Weidels baden-württembergischen Kreisverband insgesamt rund 132.000 Euro überwiesen hatten. Dies wertete das Parlament als verbotene Annahme anonymer Spenden.

Die AfD argumentierte, dass es sich bei den Zahlungen um eine Direktspende an die damalige Kreisvorsitzende Weidel und nicht um eine Parteispende gehandelt habe. Dies sah das Gericht anders: Es habe sich um eine Spende im Sinne des Parteiengesetzes und nicht um eine Direktspende gehandelt. Entscheidend sei, dass das Geld auf dem Parteikonto eingegangen und im Verfügungsbereich der Partei geblieben sei und damit auch Rechnungen bezahlt worden seien.

Die AfD führte zudem an, dass die Spenden im Jahr 2018 an die Unternehmen zurückgezahlt worden seien. Die Bundestagsverwaltung argumentierte, der Zeitraum zwischen Zuwendung und Rückzahlung sei zu groß gewesen. Auch das Gericht befand, die AfD habe die Spenden nicht unverzüglich, sondern erst zwischen sieben und neun Monaten nach Zahlungseingang zurücküberwiesen.

Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts führte aus, es gebe durchaus auch zweckgebundene Parteispenden. Außerdem sei die Annahme des Geldes unzulässig gewesen, da der wirkliche Spender der Partei nicht bekannt gewesen sei.

Die AfD teilte mit, Bundesschatzmeister Carsten Hütter werde dem Parteivorstand empfehlen, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Berufung einzulegen. Das ließ das Verwaltungsgericht zu.

(jlu/afp/dpa)
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