Nachlese zum Großfeuer in Uedemer Unternehmen Bundesgerichtshof bestätigt Urteil zu Mühlhoff-Brand

UEDEM/KLEVE · Wie das Landgericht Kleve nun mitgeteilt hat, hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten durch Beschluss vom 20. Mai als unbegründet verworfen.

 Bei dem Brand entstand Sachschaden in Höhe von rund 50 Millionen Euro.

Bei dem Brand entstand Sachschaden in Höhe von rund 50 Millionen Euro.

(lukra/jehe) Der Großbrand beim Uedemer Automobilzulieferer Mühlhoff hat seinerzeit für Aufsehen gesorgt. Wegen vorsätzlicher Brandstiftung war ein damals 58-jähriger Angeklagter im Oktober 2020 schuldig gesprochen worden. Die zweite große Strafkammer des Klever Landgerichts verurteilte den ehemaligen Mitarbeiter der Firma zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.