Kreis Kleve Wegen dieser Wiese zieht der Kreis vors Bundesgericht

Kreis Kleve · Marianne Simons (78) besitzt ein Grund-stück in Kranenburg, das sie in Bauland umwandeln möchte. Ein Antrag wurde vom Kreis abgelehnt. Das Oberverwaltungs- gericht gab ihr recht. Jetzt soll Leipzig den Fall prüfen.

 Auf diesem Grundstück an der Römerstraße möchte die Familie Simons ein Haus bauen. Der Kreis will das verhindern.

Auf diesem Grundstück an der Römerstraße möchte die Familie Simons ein Haus bauen. Der Kreis will das verhindern.

Foto: Markus van Offern

Marianne Simons (78) besitzt ein Grundstück in Kranenburg, das sie in Bauland umwandeln möchte. Ein Antrag wurde vom Kreis abgelehnt. Das Oberverwaltungsgericht gab ihr recht. Jetzt soll Leipzig den Fall prüfen.

Es ist ein Fleckchen Land, irgendwo an der Römerstraße. Außerhalb geschlossener Ortschaft liegt es an der Straße, die Kleve mit Kranenburg verbindet. Eigentlich nur da, um daran vorbei zu fahren. Offiziell ist es Ackerland, das jedoch schon seit etlichen Jahren als Wiese vor sich hin vegetiert. Nicht bestellt, liegt es neben den Hallen, in denen einst die Nato Material lagerte. 2000 Quadratmeter am Straßenrand. Zwei angrenzende Grundstücke sind beide mit einem Wohnhaus bebaut. Hier wäre demnach auf den ersten Blick das möglich, worauf nahezu alle Kommunen scharf sind: eine Lückenbebauung.

In Kranenburg ist in den vergangenen Jahren reichlich Bauland ausgewiesen und zügig verkauft worden. Die Grenzgemeinde wächst, junge Familien freuen sich über ein recht günstiges Stückchen Land im Grünen. Die Fläche an der Römerstraße, um die es hier geht, ist sicherlich keine 1a-Lage, auf der Villen hochgezogen werden. Aber sie liegt günstig. In Kleve gibt es Baugrundstücke nicht im Überangebot. Die Anbindung und Nähe zur Kreisstadt machen es attraktiv.

Seit mehr als einem halben Jahrhundert gehört die Parzelle der Familie Simons. Mutter Marianne ist jetzt 78 Jahre alt und würde für sich und ihre Kinder aus der Fläche gerne Bauland machen. Damit das Ackerland umgewandelt werden kann, muss eine Bauvoranfrage beim Kreis Kleve gestellt werden. Im Februar 2013 eingereicht, lehnte die Behörde das Anliegen ab. Tenor der Begründung des Kreises war, dass es sich hier um ein Randgebiet handele und die anderen Häuser zu weit weg seien. Die 78-Jährige wollte die Entscheidung überprüfen lassen, nahm sich einen Fachanwalt und zog vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Das bestätigte die Sichtweise des Kreises. Bevor die 2000 Quadratmeter jedoch weiterhin lediglich Ackerland bleiben, investierte sie noch einmal einige Euro und ließ das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster über den Fall urteilen.

Ziel des Kreises Kleve ist es offenbar, mit allen Mitteln, eine Bebauung an der Stelle zu verhindern. Bevor Münster urteilte, gab es einen Ortstermin. Richter, Beamte des Kreises, Eigentümer - die Beteiligten trafen sich an der Römerstraße. Der Jurist aus Münster brauchte nicht lange, um sich ein Urteil zu bilden. Ein klarer Fall von Lückenbebauung sei dies, so der Richter. Demnach muss der Antrag genehmigt werden. Vier Jahre waren mittlerweile vergangen, bevor das OVG im Mai 2017 seine Entscheidung traf.

So schien der Weg für Familie Simons frei, die das Grundstück mit zwei Doppelhaushälften oder einem Einfamilienhaus bebauen will. Erste Planungen wurden aufgenommen, doch hatte man die Rechnung ohne den Kreis gemacht. Dem liegt so viel an dem Fall, dass er sogar vor das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) nach Leipzig zog. Es ist das oberste Gericht der Bundesrepublik in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten. Zuletzt wurde hier unter anderem über die Diesel-Verkehrsverbote in Innenstädten verhandelt und demnächst eben über das Stück Ackerland in Nütterden von Marianne Simons.

Doch bevor das Bundesgericht hier eine Entscheidung trifft, muss der Kreis noch eine weitere Hürde nehmen. Da nach dem Urteil des OVG Münster keine Revision zulässig ist, muss die Kreisverwaltung zunächst mit einer so genannten Revisionsnichtzulassungsbeschwerde Erfolg haben. Die Kreisverwaltung engagierte nachträglich - wohl auch aufgrund des bislang wenig erfolgreichen Verfahrensverlauf - ein Fachanwaltbüro aus Münster.

Jürgen Pastoors vom Kreis Kleve erklärt, warum die Behörde für das Grundstück bis vor das Bundesverwaltungsgericht zieht. "Es geht hier um einen Fall von weitreichender Bedeutung", sagt der Sprecher. Wegen des Datenschutzes könne er nichts Konkretes zu der Auseinandersetzung sagen. Die Gleichbehandlung gegenüber vielen anderen Fällen ist nach Aussage des Sprechers jedoch ausschlaggebend für den eingeschlagenen juristischen Weg, der in Leipzig endet.

Nun gibt es Stimmen aus Fachkreisen, die erklären, dass jeder Fall anders entschieden werde, da keine Situation vergleichbar sei. Somit wäre die Absicht des Kreises wenig sinnvoll. Vielleicht hat die Behörde auch einfach nicht damit gerechnet, dass die Familie Simons einen so langen Atem hat und nicht nach dem ersten negativen Bescheid aussteigt. Rechtsanwalt Daniel Vogel, der Marianne Simons vertritt, sagt dazu: "Mir ist es nicht bekannt, dass eine Bauaufsichtsbehörde einen derartigen Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht klären lässt. Das OVG in Münster hat lediglich bestehende Rechtssprechungen angewandt, und damit ist der Fall für eine Behörde eigentlich auch erledigt."

Noch ist nicht einmal geklärt, ob Leipzig zur Sache überhaupt ein Urteil fällen wird, da zunächst die Revision zugelassen werden muss. Was hingegen nach jetzigem Stand feststeht, ist, dass der Preis, den der Kreis für die Umwandlung des Fleckes Boden in Bauland zu zahlen hat, ein hoher sein wird. Aktuell belaufen sich die Kosten bereits auf etwa 10.000 Euro.

(jan)
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