Kleverland Tanz in den Mai - zum letzten Mal mit Rauchern

Kleverland · Das Rauchen in der Gastronomie ist in NRW ab 1. Mai verboten. Die Ordnungsämter in Kleve, Kranenburg, Kalkar und Bedburg-Hau wollen anfangs die Einhaltung nur kontrollieren, wenn es Beschwerden gibt.

 "Tanz aus dem Rauch" statt "Tanz in den Mai" – Wirte wie Ralf Hübbers können das strikte Rauchverbot nur mit Galgenhumor hinnehmen.

"Tanz aus dem Rauch" statt "Tanz in den Mai" – Wirte wie Ralf Hübbers können das strikte Rauchverbot nur mit Galgenhumor hinnehmen.

Foto: Klaus Dieter Stade

"Tanz aus dem Rauch am 30. April ab 20 Uhr" — die Party-Ankündigung vor der Gaststätte "Zum blauen Himmel" an der Schlossstraße in Kleve zeugt von (Galgen-)Humor des Wirtes. Denn ab dem 1. Mai gilt in NRW das verschärfte Nichtraucherschutzgesetz, das das Rauchen nicht nur auf Flughäfen, in allen Behörden, in Einkaufszentren, in Schulen und auf Kinderspielplätzen verbietet, sondern auch in allen gastronomischen Betrieben. Wie fast alle Betreiber von "Eckkneipen" erwartet Ralf Hübbers, Wirt im "Zum blauen Himmel", drastische Umsatzeinbußen. Immerhin seien 80 Prozent seiner Gäste Raucher.

"Im Sommer, wenn die Raucher nach draußen gehen können, werden vielleicht noch viele kommen", spekuliert die Bedienung in der Eckkneipe an der Schlossstraße, aber sie fragt sich auch, "im Oktober, wenn es kälter wird, wer kommt dann noch?" Der "Tanz aus dem Rauch" könnte dann zum Sturz in den finanziellen Ruin führen. Ralf Hübbers, der erst Anfang dieses Jahres "Zum blauen Himmel" gepachtet hat, hat in seinem Vertrag deshalb eine Ausstiegsklausel schreiben lassen — falls das Geschäft ohne Raucher sich nicht mehr lohnt.

Laut Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) müssen 20 Prozent der kleinen Kneipen wegen des strikten Rauchverbotes mit der Pleite rechnen. Mancherorts wollen Wirte ihre Gäste deshalb weiter rauchen lassen — in der Hoffnung, dass sich keiner beschwert und die Ordnungsämter die Einhaltung des neuen Gesetzes nicht kontrollieren.

Zumindest in den ersten Tagen müssen die Wirte keine lückenlosen Kontrollen befürchten. Die Ordnungsämter in Kleve, Kranenburg, Bedburg-Hau und Kalkar wollen erst prüfen, ob die Luft in den Lokalen rauchfrei ist, wenn bei ihnen entsprechende Klagen eingehen. "Irgendwann wird es auch Kontrollen geben, ohne dass es Beschwerden gegeben hat", sagt der Klever Ordnungsamtsleiter Ralf van Hoof, der froh ist, dass es endlich in NRW eine klare Regelung ohne Schlupflöcher und Ausnahmebestimmungen gibt. Die Anschnallpflicht für Autofahrer habe die Polizei bei deren Einführung schließlich auch nicht vom ersten Tag an strikt kontrolliert. "Stichproben" in Kneipen kündigt Andreas Stechling vom Kalkarer Ordnungsamt an. Georg Seves vom Ordnungsamt in Bedburg-Hau meint, dass sich in einer kleinen Gemeinde mögliche Probleme bei der Einhaltung des Rauchverbotes in einem "persönlichen Gespräch" mit dem Wirt klären ließen.

Das Gesetz sieht jedoch erhebliche Bußgelder bei Verstößen vor. Wirte müssen bis zu 2500 Euro zahlen, wenn in ihren Lokalen gequalmt wird. Derart tief wollen die Ordnungsämter der Städte und Gemeinde im Kleverland den Gastronomen nicht schon beim ersten Verstoß in die Tasche greifen. 70 bis 80 Euro halten Kranenburgs Ordnungsamtsleiter Willi Fleskes und Georg Sweves aus Bedburg-Hau beim ersten Verstoß für angemessen. Ihre Kollegen Ralf van Hoof aus Kleve und Andreas Stechling aus Kalkar wollen die Strafen von Fall zu Fall festgelegen.

Eine Schonfrist gewährt das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium den Wirten. Auch wenn das Rauchverbot um 0 Uhr am 1. Mai in Kraft tritt, müssen beim Tanz in den Mai die Kippen nicht um Mitternacht ausgedrückt werden. Da zu Beginn der Mai-Partys noch das alte Gesetz gelte, solle der Übergang "pragmatisch" geregelt werden, sagt eine Sprecherin des Ministeriums. Das heißt: Rauchen bis zum letzten Tanz erlaubt.

(RP)
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