Kranenburg Niederländer fuhr 62 km/h zu schnell

Kranenburg · Die Polizei staunte nicht schlecht, als sie am Dienstagabend mit dem Radarwagen auf der B 9 in Höhe der Alten Heerstraße im Einsatz waren. Innerhalb von nur einer halben Stunde machten die Beamten einige gravierende Feststellungen.

 Die Düsseldorfer Polizei im Einsatz.

Die Düsseldorfer Polizei im Einsatz.

Foto: rpo/Vassilios Katsogridakis

Ein 29-jähriger niederländischer Autofahrer aus s'Heerenberg war gestoppt worden, nachdem er die 70-er Zone mit 97 km/h durchfuhr. Da er keinen Führerschein vorzeigen konnte, erfolgten weitere Nachforschungen in den Niederlanden. Dabei stellte sich heraus, dass der junge Mann noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen war.

Unter Drogeneinfluss

Außerdem ergaben sich bei dem 29-jährigen Anzeichen dafür, dass er möglicherweise unter dem Einfluss von Drogen stehen könnte. Ein Drogenschnelltest bei dem jungen, ungewöhnlich nervösen Mann bestätigte den Verdacht, sodass ihm daraufhin eine Blutprobe entnommen werden musste. Eine genauere Kontrolle seines Fahrzeugs förderte dann weitere Drogen zutage.

Damit hat der 29-jährige Niederländer gleich drei Gesetze gebrochen: Er ist zu schnell gefahren, hat seinen Pkw unter dem Einfluss von Rauschgift geführt und zudem auch noch Drogen geschmuggelt. Aufgrund der gefundenen Drogen wurde dann auch der 24-jährige niederländische Beifahrer vorläufig festgenommen. Daneben rauschte auch noch ein 44-jähriger niederländischer Porschefahrer mit 132 km/h durch die 70-er Zone. Der Raser zahlte an Ort und Stelle eine entsprechende Sicherheitsleistung für das zu erwartende saftige Bußgeld, außerdem erwartet ihn ein Fahrverbot.

Der Fahrerwechsel

Bei einer weiteren Kontrolle bemerkten die Polizisten des Radarwagens, dass vor ihren Augen in einem Pkw ein Fahrerwechsel vollzogen wurde. Als die Beamten der Sache auf den Grund gingen stellte sich heraus, dass zuvor eine 24-jährige Niederländerin das Auto zu Übungszwecken gefahren hatte, obwohl sie nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Da dem ebenfalls im Auto mitfahrenden Fahrzeughalter dieser Umstand offenkundig bekannt war, erwartet jetzt beide Personen eine Strafanzeige.

(RP)
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