Kevelaer Kevelaerer sanieren Denkmäler

Kevelaer · Einige Besitzer von Gebäuden unter Denkmalschutz haben das Angebot von Sparkasse und Unterer Denkmalbehörde angenommen: Für Sanierung erteilt die Behörde die Genehmigung, die Bank gibt günstige Kredite.

 In der Annastraße in Kevelaer reiht sich ein denkmalgeschützes Haus an das andere. Wer hier sanieren will, muss erst eine Genehmigung von der Stadt einholen.

In der Annastraße in Kevelaer reiht sich ein denkmalgeschützes Haus an das andere. Wer hier sanieren will, muss erst eine Genehmigung von der Stadt einholen.

Foto: Jürgen Venn

Wer in Kevelaer in einem der zahlreichen denkmalgeschützten Gebäude wohnt oder deren Besitzer ist, hat inzwischen schon zwei Mal Post von Bürgermeister Axel Stibi bekommen. Es sind schöne Gebäude wie zum Beispiel die an der Annastraße, die das Stadtbild prägen. In seinem Brief ruft der Bürgermeister die Besitzer dazu auf, ihre denkmalgeschützen Häuser instand zu halten. Weil das sehr kostenaufwendig ist, hat die Verbandssparkasse Goch-Kevelaer-Weeze ein spezielles Angebot für Kevelaerer entwickelt, die ihre denkmalgeschützten Häuser sanieren wollen.

"Das Angebot ist vereinzelt nachgefragt worden", sagt Jochen Rademacher, Pressesprecher der Verbandssparkasse Goch-Kevelaer-Weeze. Dass das Angebot gut angekommen ist, da ist er sicher. "Ich denke, es haben auch solche Hausbesitzer profitiert, die sonst vielleicht nicht oder zumindest noch nicht saniert hätten", sagt Rademacher. Wer renoviert oder saniert, bekommt von der Verbandssparkasse günstige Konditionen. Konkret heißt das: 2,79 Prozent für fünf Jahre oder 3,59 Prozent, wenn der Kredit über zehn Jahre laufen soll. "Vereinzelt haben wir solche Kredite vergeben", sagt Rademacher.

Wer Eigentümer eines in der Denkmalliste eingetragenen Baudenkmals ist, hat auf der einen Seite Rechte. Darunter fallen zum Beispiel steuerliche Vorteile. Die Pflichten betreffen unter anderem die Gestaltung und Instandhaltung des Objekts, die oft kostenintensiv sind. Zuschüsse von der Stadt gibt es dafür nicht, die Haushaltslage der Kommune ist bekanntlich angespannt.

Saniert und renoviert werden dürfen denkmalgeschützte Gebäude nicht ohne Genehmigung. "Die Änderung der äußeren Gestaltung ist erlaubnispflichtig", erklärt Ludger Wouters von der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Kevelaer. "Erteilt wird die von uns im Benehmen mit dem Landeskonservator", erklärt er. Erst wenn das geschehen ist, kann bei der Sparkasse ein Antrag auf den speziellen Kredit gestellt werden. Ob ihr Gebäude denkmalgeschützt ist, das wüssten die Eigentümer, so Wouters. "Es wird dem Eigentümer mitgeteilt. Das Gebäude wird dann in die Denkmalliste der Stadt eingetragen", sagt er.

Es habe einige Interessenten gegeben, die sich bei ihm gemeldet hätten, weil sie ihr denkmalgeschütztes Haus renovieren oder sanieren wollten. "Meist ging es um neue Fenster oder um einen Anstrich für die Fassade", sagt Wouters. Energetische Sanierung spiele in diesem Zusammenhang außerdem eine wichtige Rolle.

(RP/rl)
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