Gemeinde Grefrath Asche darf auf Friedhof verstreut werden

Gemeinde Grefrath · Im Haupt- und Finanzausschuss ging es in erster Linie um Satzungen und Gebühren. Grefrath hat bei der Umsetzung des neues Bestattungsgesetzes ganze Arbeit geleistet. Die Feuerwehrsatzung wurde noch nicht verabschiedet.

 Der Ausschuss hat die künftig geltenden Bestattungsrichtlinien für den Gemeindefriedhof Grefrath beschlossen.

Der Ausschuss hat die künftig geltenden Bestattungsrichtlinien für den Gemeindefriedhof Grefrath beschlossen.

Foto: wolfgang kaiser

Im Mittelpunkt der letzten Sitzung des Grefrather Haupt- und Finanzausschuss in diesem Jahr standen die Beratungen und Beschlussfassungen verschiedener Satzungen - von der Feuerwehr über Abwasser und Abfall bis hin zum Friedhof. Die Gebührenerhöhungen sind relativ moderat ausgefallen, es gibt sogar einige Senkungen. Ein Ausreißer in negativer Hinsicht gibt es seitens des Wasser-und Bodenverbands Mittlere Niers. Der erhöht den Beitrag für die Kulturlandfläche ab dem 1. Januar von bisher 13,80 Euro pro Hektar auf nunmehr 16,60 Euro. Das sind satte 20 Prozent. Der Verband begründet diese massive Erhöhung mit der Beitragsstabilität von 2000 bis 2013.

Die Niersgemeinde hat sehr zügig gehandelt bei der Umsetzung des neuen Bestattungsgesetzes, das in Nordrhein-Westfalen am 1. Oktober in Kraft getreten ist. Die Verwaltung hat die Neuerungen in die dritte Änderungssatzung der Friedhofssatzung eingebaut. Es ist der einzige Friedhof in Grefrath, der in kommunaler Trägerschaft ist. Alle anderen Friedhöfe sind in Trägerschaft der Kirchengemeinde St. Benedikt beziehungsweise der beiden Klöster in Mülhausen. Die wohl wichtigste Änderung ist die Tatsache, dass ab Januar die Asche eines Verstorbenen auf einem vom Friedhofsträger festgelegten Bereich auf dem Friedhof verstreut werden kann, allerdings nur dann, wenn dies schriftlich bestimmt ist. Das heißt: Dem Friedhofsträger ist vor der Verstreuung der Asche die schriftliche Bestimmung des Verstorbenen vorzulegen. Die Frist für Erdbestattungen und Einäscherungen Frist wurde von acht auf zehn Tage verlängert. Die Totenasche muss innerhalb von sechs Wochen (bisher vier Wochen) auf einem Friedhof oder auf See beigesetzt werden.

Beim Grefrather Gemeindefriedhof an der Schaphausener Straße steigen die Bestattungskosten (inklusive Nutzung des Bestattungshauses) je nach Grab (Urnengrab, Wahlgrab, Reihengrab, Kindergrab) zwischen 12 und 23 Euro.

Die Satzung über die Inanspruchnahme der Feuerwehr Grefrath wurde noch nicht verabschiedet. Es gibt noch Klärungsbedarf. Das gleiche gilt für die neue Abfallsatzung. Auch hier sind noch Fragen offen. Bei der grauen und blauen Tonne gibt es eine Senkung. Bei der braunen Tonne hat das Abfuhrunternehmen EGN zugeschlagen. Lagen die Kosten im laufenden Jahr für ein 120 Litergefäß noch bei 64 Cent, so liegen sie im kommenden Jahr bei 1,29 Euro. Das ist eine mehr als 100 prozentige Erhöhung. Bei einem 240 Litergefäß steigen sie um 70 Cent auf jetzt 2,58 Euro. Auch das bedeutet eine gewaltige Steigerung.

Die Abwassergebühren steigen im kommenden Jahr zwischen 3,02 und 8,40 Prozent an. Die Abwassersatzung wurde im Haupt- und Finanzausschuss gegen die Stimmen der SPD beschlossen. Die Sozialdemokraten kritisieren bereits seit Jahren die Verzinsung.

(mab)
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