Umgehungsstraße in Jüchen Bürgerbeteiligung an der Planung zur L354n
Die Regierungspräsidentin fragt, warum die Bürgerinitiative Holzer Straße ihre 200 Protestunterschriften nicht eingereicht hat.
Viel Wirbel hatte es nach der Vorstellung der weiteren Planung der L354n im Umweltausschuss Ende Juni gegeben. Eine Bürgerinitiative aus der Holzer Straße hatte Flugblätter verteilt und angekündigt, 200 Unterschriften dem Bürgermeister übergeben zu wollen. Die Initiative wehrt sich gegen den Straßenverlauf, bei dem die jetzt noch vom Verkehr durch den Tagebau abgebundene Holzer Straße wieder reaktiviert würde.
Doch seither ist nichts geschehen. Auf Redaktionsnachfrage berichtet Gemeindesprecher Norbert Wolf, dass die Bürgerinitiative bislang die Unterschriften noch nicht an den Bürgermeister übergeben habe. Darüber wundert sich FWG-Fraktionsvorsitzender Gerolf Hommel, der als erklärter Gegner der L354n-Planroute die Bürgerinitiative unterstützt. Er sagt, die Regierungspräsidentin habe ihn um seine Stellungnahme zur L354n gebeten und ihn gefragt, warum die Unterschriftenlisten bisher nicht dem Bürgermeister übergeben worden seien. Er werde der Sache jetzt nachgehen, kündigt der FWG-Fraktionsvorsitzende an, der auf seiner bisherigen Kritik beharrt: Die Planung für die L354n laufe seit 2007, und bisher sei noch kein einziger Bürger in die Planung einbezogen worden. „Es hat rein gar nichts mit einer bürgerfreundlichen Kommune zu tun, dies erst am Ende des Verfahrens zu tun, wenn alle Vorentscheidungen gefällt sind“, sagt Hommel, der die L354n über die Äcker, mündend in Hamscher Kreisel ablehnt.
Für die Gemeindeverwaltung hat Sprecher Norbert Wolf jetzt aber aufgelistet, wie die L354n weiter geplant und wie auch die Bürger in in die einzelnen Phasen mit einbezogen werden. Nach der Vorstellung der aktualisierten Verkehrsuntersuchung im Umweltausschuss im Juni und der bereits im Jahr 2015 erfolgten Präsentation des Umweltverträglichkeitsgutachtens stehe jetzt das Linienbestimmungsverfahren an. Das sei ein Instrument der Fachplanung, in dem festgelegt wird, wie die Trasse der L354n ungefähr verlaufen soll. „Zu den Details des Ausbaus werden in diesem Verfahren keine Aussagen gemacht“, erläutert Wolf. Mit der anschließenden Zustimmung des Landesministeriums zur Vorzugslinie werde das Linienbestimmungsverfahren mit der öffentlichen Auslegung der Verfahrensunterlagen eingeleitet. Die öffentliche Auslegung erfolge für die Dauer eines Monats, wobei die Äußerungen zum Planungsentwurf bis zu zwei Wochen nach der Auslegungsfrist bei der Gemeinde abgegeben werden können.
„Innerhalb dieses Zeitraumes erfolgt die Durchführung einer Bürgerinformation, bei dem der Landesbetrieb Straßen.NRW die Planung vorstellt“, kündigt Wolf an. Die Gemeinde Jüchen werde die bei dieser Information vorgebrachten Bedenken und Anregungen zum Verfahren einreichen. „Die Inhalte der einzelnen Stellungnahmen der Bürger an die Kommune werden ebenfalls an den Landesbetrieb Straßen.NRW weitergeleitet. Zusätzlich wird die Gemeinde Jüchen mittels Ratsbeschluss eine eigene Stellungnahme abgeben. Dabei hat die Kommune auf die Bedenken und Anregungen ihrer Bürger einzugehen und ihre Bedenken und Anregungen zu würdigen“, versichert Wolf.