Hückeswagen Gewalttätigem Hückeswagener (26) unter Bewährung droht Haftstrafe

Hückeswagen · Mann soll Ex-Freundin Ohrfeige verpasst haben. Vor Gericht stand er schon oft - wegen rechter Sprüche, Bedrohung, Drogenbesitzes und Schwarzfahrens.

Schon ein Dauergast beim Amtsgericht in Wipperfürth ist ein 26-jähriger Hückeswagener, der durch seinen Kontakt zur rechten Szene hinlänglich bekannt ist. Diverse Vorstrafen wegen rechtsextremistischer Äußerungen, Bedrohung, Drogenbesitzes und Schwarzfahrens hatte der in der Entwicklung zurückgebliebene Mann bereits erhalten. Nun stand er erneut vor Gericht, weil er seiner Ex-Freundin eine Ohrfeige verpasst haben soll, durch die diese zahnärztlich behandelt werden musste.

"Ihre mittelgradige Intelligenzminderung rechtfertigt nicht, dass Sie andere Menschen verletzen", betonte der Richter. Zu dem Vorfall äußern wollte sich der Angeklagte nicht. Erst nachdem sein Pflichtverteidiger ein Gespräch unter vier Augen mit seinem Mandanten geführt hatte, ließ er sich zu Äußerungen überreden. "Er räumt ein, seiner ehemaligen Freundin die Ohrfeige verpasst zu haben. Es gab einen heftigen Streit, bei dem ihm die Nerven durchgegangen sind", gab der Verteidiger die Einlassung des Angeklagten wieder. "Die Tat ist eine Beziehungskiste, die sicherlich nicht in Ordnung ist, aber der eine entsprechende Provokation vorausging", gab der Anwalt zu bedenken.

Zu einem Urteil für den unter Bewährung stehenden Hückeswagener kam das Wipperfürther Amtsgericht in der ersten Hauptverhandlung nicht. "Acht Monate Gefängnis stehen Ihnen im Nacken", erklärte der Richter dem Angeklagten.

Die in einer früheren Verhandlung auferlegten Sozialstunden hatte der 26-Jährige bis heute nicht abgeleistet. "Ich war bei Kollegen in Duisburg Party machen", lautete seine lapidare Begründung.

Durch den Bezug zu Duisburg und eindeutig rechten Sprüchen auf der Kleidung vermutete das Gericht einen erneuten Kontakt zur rechten Szene.

Der Staatsanwalt hielt eine Einstellung des Verfahrens deshalb für nicht mehr angemessen. Auch der Richter konnte dem Angeklagten keine günstige Sozialprognose stellen.

Das Gericht vertagte daraufhin das Verfahren. Es soll in Verbindung mit weiteren anhängenden Verfahren geprüft und eventuell verbunden werden.

(RP)
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