Hückeswagen Die eigene Frau vergewaltigt

Hückeswagen · Mehr als zehn Jahre nach der Tat wurde gestern das Urteil gegen einen Mann gesprochen, der seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung vergewaltigt hatte. Die Bewährungsstrafe war für beide Seiten unbefriedigend.

Eisiges Schweigen herrschte nach der Urteilsverkündung im Gerichtssaal: Ein Jahr Gefängnis auf Bewährung ist die Strafe, die das Schöffengericht des Amtsgerichtes Wipperfürth gestern gegen einen Wuppertaler verhängte. Angeklagt war der 44-Jährige wegen sexueller Nötigung in einem besonders schweren Fall: Er hatte im Jahr 2000 seine Frau im Ehebett in der gemeinsamen Hückeswagener Wohnung vergewaltigt. Obwohl das Opfer aufgrund einer Knieverletzung nach einem Motorradunfall fast bewegungsunfähig im Bett lag, hatte er sich an ihr vergangen. "Ich habe geweint, ich habe gebettelt, aber ich konnte mich nicht wehren", beschrieb die Frau– zehn Jahre nach der Tat – eindrücklich die Vergewaltigung. Inzwischen ist das ehemalige Paar geschieden.

Die Ruhe nach der Urteilsverkündigung war umso erstaunlicher, als während der Verhandlung die Emotionen hoch gekocht waren und in den Verhandlungspausen Angeklagter und Zeugen heftig diskutiert hatten. Denn beide Seiten stehen sich nach der Tat immer noch unversöhnlich gegenüber.

Angeklagter war verschwunden

"Wir haben den Angeklagten viele Jahre lang nicht ausfindig machen können", begründete der Staatsanwalt auf Nachfrage der BM, warum die Verhandlung erst jetzt stattfand.

Der 44-Jährige, der mittlerweile berufsunfähig ist, bestritt direkt zu Beginn des Prozesses jegliche Schuld. "Davon stimmt überhaupt nichts. Ich habe niemals etwas erzwingen wollen", sagte er. Die Strategie der Verteidigung war es nun, die Glaubwürdigkeit des Opfers zu erschüttern. Der Rechtsanwalt stellte im Prozessverlauf mehrere Beweisanträge und bot zudem mehrere Zeugen auf, die bestätigen sollten, dass die Ex-Frau seinen Mandanten aus Eifersucht und Rachegelüsten angeschwärzt habe. "Die Vorwürfe sind komplett unglaubwürdig", meinte der Anwalt. Es sei im Übrigen typisch für die Frau, Menschen aus ihrem persönlichen Umfeld aus Rache mit Klagen zu überziehen.

Merkwürdiges Verhalten

Mehrmals hatte sich das Paar getrennt und war dann doch wieder zusammengezogen. In dieser Zeit, zwischen 1999 und 2005, hatte es auch mehrmals Anzeigen gegeben, die dann aber wieder zurückgezogen worden war. Obwohl der sexuelle Übergriff von 2000 wohl nicht der einzige war, kehrte die Frau zunächst immer wieder zu ihrem Mann zurück.

Letztlich wies der Richter die Beweisanträge zurück. Der Staatsanwalt beantragte eine Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung, während die Verteidigung auf Freispruch plädierte. Mit dem Urteil setzte sich somit keine Seite mit ihrem Antrag durch.

(RP)
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