Kreis Mettmann So gehen Schulen im Kreis mit dem Ramadan um

Kreis Mettmann · Rücksichtnahme? Ja. Besonderheiten? Nein. Der Teilnahme am Unterricht steht der muslimische Fastenmonat nicht entgegen.

Noch gut eine Woche stehen Fasten und innere Einkehr für Menschen muslimischen Glaubens im Mittelpunkt ihres täglichen Lebens. Was das für den Schulunterricht bedeutet, sorgt dabei in der nicht-islamischen Welt gelegentlich für Diskussionen: In Düsseldorf etwa warf die Frauen Union Schulen kürzlich vor, Prüfungen bewusst mit Rücksicht auf den Ramadan verlegen zu lassen. Innenministerium und Lehrerverbände traten dem entgegen.

Und auch Schulleiter im Kreis Mettmann wiegeln ab: "Der Fastenmonat Ramadan hat auf das Schulleben der Schüler an unserer Schule keine spürbaren Auswirkungen", stellt zum Beispiel Irene Schulz, Direktorin der Martin-Luther-King-Gesamtschule in Ratingen, klar. Das gelte auch für den Sportunterricht: Daran nähmen die Schüler muslimischen Glaubens genauso teil wie an allen anderen Unterrichtsveranstaltungen. Ähnliche Aussagen kommen auch von derBettine-von-Arnim-Gesamtschule: "Bei uns gibt es keine Besonderheiten", sagt Schulleiter Peter Gathen. Das liege allerdings auch daran, dass die Anzahl an Schülern mit Migrationshintergrund am Standort vergleichsweise gering sei. "Ich habe an einer Schule im Ruhrgebiet gearbeitet, an der es viel mehr Anfragen wegen Unterrichtsbefreiungen gab."

Grundsätzlich können sich die betroffenen Schüler zum Ramadanfest nach dem Ende des Fastenmonats für einen Tag beurlauben lassen. Diese Möglichkeit beinhalten die Schulvorschriften für auch für die religiösen Feiertage anderer Religionen.

Gerade der Sportunterricht und seine Unvereinbarkeit mit strengem Fasten, insbesondere an heißen Tagen, steht oft im Mittelpunkt skeptischer Betrachtungen. "Die Kollegen nehmen natürlich Rücksicht, wenn sich jemand schwach fühlt", sagt etwa Jürgen Rodermund, stellvertretender Schulleiter an der Gesamtschule Velbert. Grundsätzlich stehe aber der Ramadan der Teilnahme am Unterricht nicht im Wege. Zumal die Fastenvorschriften nicht ganz so streng sind, wie Menschen ohne Bezug zum Islam mitunter glauben: Sie gelten zum Beispiel nicht für junge Menschen, die die Pubertät noch nicht erreicht haben - und auch nicht für solche, deren Gesundheit ernsthaft schaden nehmen könnte, zum Beispiel durch Vorerkrankungen.

Für die Schüler gebe es durchaus die Möglichkeit, "nachzufasten", betont unter anderem Peter Gathen. Gerade an seinem früheren Standort sei im Hinblick auf die tatsächlichen Pflichten der muslimischen Schüler öfter intensive pädagogische Arbeit nötig gewesen.

Das Fasten im neunten Monat des islamischen Mondkalenders gehört zu den fünf Säulen des Islam. Durch die Bindung an diesen Kalender "wandert" der Monat nach und nach durch alle Jahreszeiten. In diesem Jahr dauert der Ramadan noch bis zum 14. Juni.

(RP)
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