Hilden Verärgerter Gast stellt Wirt an Pranger

Hilden · Im Lokal „Alter Markt“ werden Gäste und Personal per Video überwacht, behauptet ein Mann auf Facebook. Er werde Anzeige erstatten. Was ist erlaubt, was verboten?

 Videokameras sind weit verbreitet und finden sich im öffentlichen und privaten Raum. Was erlaubt ist, und was nicht, ist kompliziert geregelt. Vor Installation einer Kamera, sollte man sich genau informieren, um Ärger zu vermeiden.

Videokameras sind weit verbreitet und finden sich im öffentlichen und privaten Raum. Was erlaubt ist, und was nicht, ist kompliziert geregelt. Vor Installation einer Kamera, sollte man sich genau informieren, um Ärger zu vermeiden.

Foto: dpa/Arno Burgi

Der Eintrag auf Facebook ist ausführlich und für den Wirt des „Alten Markts“ wenig schmeichelhaft: „Tilo“ (eigentlich: Tino Jantz) habe eine Kamera installiert, „um die Mitarbeiter zu überwachen, welche gleichzeitig die Gäste während der Öffnungszeiten filmt.“ Und weiter behauptet der Facebook-Nutzer, die Kamera über dem Eingangsbereich diene der Kontrolle, „ob die Kellnerin arbeitet oder sich mit ihren Freunden während der Arbeitszeit unterhält.“

Der Gast lässt die Internetgemeinde wissen, er werde Polizei und Ordnungsamt informieren und will noch mehr erfahren haben: Zum einen werde dem Personal mit Kündigung gedroht, wenn man was gegen die Kamera einzuwenden habe, zum anderen sei mindestens einer Kellnerin nahe gelegt worden, „wenn sie sich nochmal mit mir unterhalten sollte, würde er sie fristlos rausschmeißen, da er schließlich Chef in dem Laden sei und machen könne, was er wolle...“

Der Mann, der seinen vollen Namen nennt, fährt fort: „Liebe Hildener, überlegt euch bitte, wo ihr demnächst euer Bierchen oder euer Schnitzel verzehren wollt und ob ihr einen Gastronomen haben möchtet, der euch beim Besuch seiner Gaststätte illegal filmt. Weiterhin finde ich dieses Verhalten den freundlichen und kompetenten Mitarbeitern der Gaststätte „Alter Markt“ mehr als asozial gegenüber.“ Starker Tobak – auf den ersten Blick.

Ein Besuch in der Kneipe ergibt ein anderes Bild: Ja, über dem Eingang und mit Blick auf den Thekenbereich hängt eine Kamera. Nicky, die seit sechs Jahren für Tino Jantz arbeitet, erklärt das so: „Ich arbeite hier abends als Frau alleine. Sie hängt dort zu meinem Schutz, und die Gäste wissen das.“ – Die zwei anwesenden Gäste nicken dazu. Wolfgang wiederholt: „Das ist zu ihrem Schutz, wir fühlen uns nicht beobachtet. Wer nichts zu verbergen hat…“

Wirt Tino Jantz erreichen wir später telefonisch: „Zuletzt hat der Gast hier die Kamera fast abgerissen. Da habe ich ihm Hausverbot erteilt.“ Daraufhin habe der Mann ihn erst privat per E-Mail beleidigt und schließlich den Text auf Facebook veröffentlicht. „Ich habe bereits Anzeige erstattet. Wegen Beleidigung. Das ist doch alles erstunken und erlogen. Der ist sauer, weil er Hausverbot hat.“ Die Kamera schließlich mache ziemlich unscharfe Standbilder, keine Filmaufzeichnungen. „Der Monitor steht in der Küche. So können meine Mädels sehen, ob sich da jemand hineingeschlichen hat. Ich habe die nur auf ihren Wunsch hin aufgehängt.“

Fakt ist: Auf Facebook tobt ein Sturm der Entrüstung und man fragt sich: Darf der das? Polizeisprecher Daniel Uebber sagt: „Wenn die Kneipe geschlossen ist, darf man dort filmen – zum Schutz vor Dieben. Ist sie geöffnet: eher nicht. Da müssten wir vorbeikommen und von Fall zu Fall entscheiden, ob das rechtens ist.“ Auf jeden Fall sollte auf die Kamera hingewiesen werden, empfiehlt die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten auf ihrer Homepage. Wer das nicht tut, riskiert in der Tat eine Anzeige. Der Gastronom Jantz weist per Schild auf die Kamera hin.

Sollte sich der Verfasser des Facebook-Eintrags wie angedroht an das Ordnungsamt in Hilden wenden, wird man ihn an den Landesdatenschutzbeauftragten in Düsseldorf verweisen, teilt Sprecherin Henrike Ludes-Loer mit. „Wir können das nicht entscheiden.“ Allzu kompliziert ist die Rechtslage. (Siehe Infokasten) Der stellvertretende Datenschutzbeauftragte der Stadt, Rainer Augsburg, ist nur stadtintern zuständig, wie er erklärt. Seine Einschätzung des Sachverhalts: „Bei Gastronomiebetrieben ist der jeweilige Gastronom dafür verantwortlich zu prüfen, ob und wie eine Videokamera aufgehängt und betrieben werden kann.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort