Grevenbroich/Rommerskirchen Schwere Missbrauchsvorwürfe gegen Stiefvater

Grevenbroich/Rommerskirchen · Am Mönchengladbacher Landgericht hat Donnerstag der Prozess wegen sexuellen Missbrauchs gegen einen Mann aus Rommerskirchen begonnen.

Dem 44-jährigen Familienvater wird vorgeworfen, seine Stieftochter aus Grevenbroich zu sexuellen Handlungen gezwungen. Der Angeklagte allerdings bestreitet die Vorwürfe und wird nach Angaben der Verteidigung sogar von der Mutter des Mädchens unterstützt.

"Ich weiß nicht, warum ich von dem Kind derart schwer belastet werde", erklärte der 44-Jährige. 2009 hatte er die Mutter des elf Jahre alten Mädchens kennengelernt. Das Zusammenleben gestaltete sich weitestgehend normal. Später hätten die regelmäßigen Besuche des leiblichen Vaters für Diskussionen gesorgt. "Das hat mich gestört, für mich war er schlichtweg ein Fremder", sagte der 44-Jährige.

Schul-Thema "Sexualkunde

In den Folgemonaten habe außerdem das Schul-Thema "Sexualkunde" für Aufregung in der Patchwork-Familie gesorgt. "Plötzlich tauchten immer wieder Fragen mit sexuellem Hintergrund auf, das Kind wollte alles Mögliche wissen." Eine Erklärung dafür, warum das Mädchen ihren Stiefvater derart schwer beschuldigt, konnte der 44-Jährige allerdings nicht liefern.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das elf Jahre Mädchen in dem Haus in Rommerskirchen massiv missbraucht wurde. Konkret wurden in der Anklageschrift sechs Fälle benannt. So soll der Missbrauch im Februar letzten Jahres begonnen haben, als der Angeklagte dem Kind fünf Euro für sexuelle Handlungen angeboten habe. Letztlich soll es zwischen der Elfjährigen und ihrem Stiefvater sogar mehrfach zum Geschlechtsverkehr gekommen sein. Auch soll der Mann nicht von seiner Stieftochter abgelassen haben, als eine Freundin des Mädchens zu Besuch war.

Mutter geht von Lüge der Tochter aus

Überraschend hat sich die Mutter des Mädchens an die Seite ihres Mannes gestellt. "Sie geht davon aus, dass ihre Tochter lügt", so Verteidiger Oliver Wintz: "Das Kind lebt deshalb auch nicht mehr in der Familie, sondern in einem Heim." Allerdings wird der Angeklagte durch ein Glaubwürdigkeitsgutachten belastet. "Dieses Gutachten geht davon aus, dass die Vorwürfe nicht komplett erfunden sein können", so Wintz, der dieses Gutachten allerdings für nicht vollständig hält und es deshalb anzweifelt.

Das Landgericht hat für den Prozess insgesamt drei Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll in der nächsten Woche verkündet werden.

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