Flugverbotszonen Grevenbroicher fordert Überflug-Verbot für Drohnen

Grevenbroich · Flugverbotszonen für Drohnen im Stadtgebiet: Die Stadt Wolfsburg beschloss bereits im Juni, dass Privatdrohnen unter anderem nicht mehr über Schulen, Kindertagesstätten und Freibäder fliegen dürfen.

 Die „Bundesdrohnenverordnung“ ist vermutlich nicht jedem Besitzer in vollem Umfang bekannt.

Die „Bundesdrohnenverordnung“ ist vermutlich nicht jedem Besitzer in vollem Umfang bekannt.

Foto: dpa/Bodo Schackow

Der Grevenbroicher Christoph Welskop fordert das nun auch für die Stadt an der Erft.

40.000 Drohnen seien im vergangenen Jahr bundesweit verkauft worden, nur wenige Käufer seien umfassend über die Fluggeräte informiert, sagt Welskop. „Dies liegt daran, dass immer mehr kleine und leichte Drohnen gekauft werden, für die kein Führerschein erforderlich ist.“ Somit sei den Käufern die „Bundesdrohnenverordnung“ nicht in vollem Umfang bekannt, was Gefahren in sich berge. Die neue Drohnen-Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur von 2017 sieht für Drohnen ab zwei Kilogramm Gewicht den Nachweis besonderer Kenntnisse vor, bei leichteren mit mehr als 0,25 Kilogramm genügt eine Plakette mit Name und Adresse des Besitzers auf dem Fluggerät. Die Prüfung übernimmt eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle.

Der Stadt liegt der Antrag von Welskop vor. Nach der Sommerpause soll er zunächst im Haupt-, Finanz- und Demografieausschuss behandelt werden, um dann an einen Fachausschuss verwiesen zu werden. „Dort wird der Antrag dann vorgelegt, gemeinsam mit einer Ausarbeitung der Verwaltung“, sagt Stadtsprecher Stephan Renner. Die Politik entscheide im Ausschuss darüber, ob dem Antrag zugestimmt werde. Eine Prognose hat Renner noch nicht. „Das hängt auch von der formalen Prüfung ab, inwiefern das Verbot beispielsweise zulässig ist und unter welchen Bedingungen.“

(jms)
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