Straelen Langemeyer: Regeln für eine Abwahl

Straelen · Rund 8000 Euro muss die Stadt Straelen aufwenden, um ein Abwahlverfahren gegen Bürgermeister Jörg Langemeyer vorzubereiten und durchzuführen. Diese Summe nannte gestern Erster Beigeordneter Hans-Josef Linßen.

Fall Langemeyer: Das sagen die anderen Parteien
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Mit den 8000 Euro seien die Kosten zum Beispiel für die Vordrucke und die Wahllokale sowie die Aufwandsentschädigungen für Wahlhelfer abgedeckt.

Wie berichtet, sind Rufe nach der Abwahl des Straelener Bürgermeisters laut geworden, nachdem die CDU die Zusammenarbeit mit ihm aufgekündigt hatte. Der Stadtrat oder Bürger können das Abwahlverfahren in Gang setzen. Wie lange es dauert, hängt nach Auskunft von Linßen davon ab, wer es initiiert.

Die Frist sei länger, wenn der Anstoß aus der Bürgerschaft kommt. Auch sonst gebe es jede Menge Vorschriften zu beachten. So ist der Text der Unterschriftenlisten genau vorgegeben. Unterschriften dürften nicht älter als vier Monate sein. Sollte das Abwahlverfahren erfolgreich sein, käme es zu einer Neuwahl. Dafür würden laut Linßen noch einmal rund 8000 Euro fällig.

Zweifel äußerte er an den gut 100 000 Euro, die der Bürgermeister nach einer Abwahl bis zum regulären Ende seiner Amtszeit im Oktober 2015 kassieren würde. So bekäme er unter anderem nicht die gesamte Zeit über rund 71 Prozent seiner Bezüge, sondern im Monat der Abwahl und in den darauf folgenden drei Monaten 100 Prozent.

Unterdessen sind der von Michael Traurig (Bürger für Straelen) angelegten Facebook-Seite "Wir fordern Bürgermeister Jörg Langemeyer zum Rücktritt auf" 778 Mitglieder beigetreten.

Traurig wehrt sich darin gegen den Vorwurf, eine Hetzkampagne gestartet zu haben. "Fakt ist, dass ein Bürgermeister, der keine Mehrheit mehr im Rat hat, weil er sich mit seiner eigenen Mehrheits-Fraktion überworfen hat, zurücktreten sollte".

(RP/rl)
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