Erkrath Irritation über Abstandsregeln in Sternwarte

Erkrath · Der Mindestabstand von 1,5 Metern bei öffentlichen Vorstellungen sei nicht durchgängig eingehalten worden, berichtet eine Besucherin, die daraufhin aus Protest die Vorstellung verlassen hat.

 Absperrung von Sitzreihen zur Einhaltung der Abstandsregeln in einem Kino.

Absperrung von Sitzreihen zur Einhaltung der Abstandsregeln in einem Kino.

Foto: dpa/Martin Schutt

 Gemeinsam mit ihrer Tochter hatte eine Düsseldorferin am Samstag einer Veranstaltung der Sternwarte Neanderhöhe in Hochdahl besuchen wollen. Aber das Vergnügen wurde schon vor Beginn der Vorstellung getrübt, wie sie unserer Redaktion berichtet.

„Auf der Homepage wird zwar angekündigt, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern bei öffentlichen Vorstellungen eingehalten würde, und wir erhielten auch einen Sitzplan (per Email), der uns zeigte, dass die Plätze nur versetzt verkauft würden. Dennoch wurden die zwei Sitzplätze schräg hinter uns besetzt. Der Abstand zu diesen Sitzen war deutlich geringer“, so die Erfahrung der Besucherin. Sie sei zunächst von einem Versehen ausgegangen und habe sich an eine Mitarbeiterin am Verkaufsschalter gewandt. „Ich erhielt die Auskunft, dass dieses Problem bekannt wäre. Aber man müsste halt auch darauf achten, dass man Geldeinnahmen hätte. Daher könnte man den Mindestabstand nicht immer berücksichtigen. Dies sei eine Entscheidung der Geschäftsführung. Ich war platt“, berichtet die Düsseldorferin, die daraufhin aus Protest die Veranstaltung verlassen hatte.

Ihre Tochter habe sich vorab auf der Homepage der Sternwarte ausführlich über die Hygienemaßnahmen informiert, zumal sich die Corona-Situation in den letzten Tagen wieder verschärft habe. Den aktuellen Meldungen der Kreisverwaltung zufolge sei das Tragen von Masken bei kulturellen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen verpflichtend. „Auf der Homepage der Sternwarte war aber immer noch vermerkt, dass die Maske während der Vorführung abgenommen werden könnte. Wir gingen jedoch davon aus, dass die Homepage nur noch nicht angepasst worden war. Deswegen beschlossen wir, uns die Situation vor Ort anzusehen. Der Hinweis, dass die Maske nur vor und nach der Vorstellung zu tragen wäre, wurde aber immer noch auf die Leinwand geworfen.“

Ob die Zuschauer später mündlich gebeten wurden, ihre Masken die ganze Zeit zu tragen, könne sie nicht sagen, da sie den Saal ja recht bald wieder verlassen habe. Für den Verein Sternwarte Neanderhöhe Hochdahl als Betreiber des Stellariums Erkrath betont die Vorsitzende Katrin Fortak auf Anfrage, man habe sich an dem Abend an die zu diesem Zeitpunkt gültige Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gehalten. „Daraus geht hervor, dass wir bei der Einhaltung der besonderen Rückverfolgbarkeit (dokumentierter Sitzplan) die Mindestabstände unterschreiten dürfen“, so Fortak. Diese Regelung sei den Besuchern in der Reservierungsbestätigung mitgeteilt worden. 

Von der Stadt Erkrath, in deren Hochdahler Bürgerhaus die Sternwarte ihren Standort hat, heißt es dazu allerdings, dass bis Samstag noch die Allgemeinverfügung des Kreises Mettmann über die Coronaschutzverordnung hinaus gegolten habe. Und diese Verfügung besagte unter anderem, dass die Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen auf 20 Prozent der normalen Kapazität des Ortes begrenzt werden musste. Dies umzusetzen, habe in der Verantwortung der jeweiligen Institution gelegen.

Dass die Sternwarte ihre Kapazität nicht entsprechend der Allgemeinverfügung angepasst hatte, war dem Ordnungsamt nicht bekannt, sonst wäre das auch nicht geduldet worden“, teilt Stadtsprecherin Maria Steinmetz auf Anfrage mit. Bisher habe es keine Beschwerden gegeben, daher habe das Ordnungsamt keinen besonderen Anlass zur Kontrolle gehabt. Generell fänden aber im gesamten Stadtgebiet stichprobenartige Kontrollen statt.

Die Sternwarte habe sich am Montag mit dem Ordnungsamt beraten und ein neues, an die aktuellen Anforderungen angepasstes Schutzkonzept besprochen. „Da das neue Konzept ab sofort bei Veranstaltungen angewendet werden soll, wird die Sternwarte ebenso wie andere Veranstaltungen mit einer Stichproben-Kontrolle rechnen müssen“, sagt Steinmetz.

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