Corona-Schutzverordnung im Kreis Mettmann Ordnungsamt kontrolliert verstärkt Einhaltung neuer Bestimmungen

Kreis Mettmann · Die Einhaltungen der Bestimmungen aufgrund der Feststellung der Gefährdungsstufe 2 durch den Kreis Mettmann werden konsequent überprüft. Der Inzidenz-Wert ist leicht auf 72,3 gesunken.

 Maskenpflicht gilt nun auch in Fußgängerzonen, in denen kein Mindestabstand eingehalten werden kann.

Maskenpflicht gilt nun auch in Fußgängerzonen, in denen kein Mindestabstand eingehalten werden kann.

Foto: dpa/Arne Dedert

(RP/von) Basierend auf den labortechnisch bestätigten Fällen verzeichnet der Kreis Mettmann am Montag kreisweit 362 Infizierte; das sind zwei mehr als am Sonntag. Die Neuinfektionen-Inzidenz sinkt auf 72,3.