Verurteilter Erkrather 21-Jähriger muss wegen Drogenhandels 14 Monate in Haft

Erkrath · Ein 21-Jähriger wurde wegen Drogenhandels zu 14 Monaten Haft verurteilt. Das Berufungsgericht sah keine positive Sozialprognose für den ursprünglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilten jungen Mann, der dazu auch noch einen Tag nach dem erstinstanzlichen Urteil 2500 Euro aus der Kasse seines Arbeitgebers genommen hatte

 Das Berufungsgericht sah keine günstige Sozialprognose.

Das Berufungsgericht sah keine günstige Sozialprognose.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Knast oder Bewährungsstrafe? Das Ergebnis einer Berufungsverhandlung haben die zuvor Verurteilten selbst mit in der Hand. Zwischen Urteilsverkündung und Neuverhandlung der Berufung liegen oft Monate, in denen man sein Leben wieder in den Griff bekommen kann. Um die „positive Sozialprognose“ dreht sich alles, bevor die Berufungskammer ihre Entscheidung trifft. Hat man eine Wohnung und einen Job, kann die Sache gut laufen. Fehlt beides, dann wird es kompliziert. Der 21-Jährige Erkrather, dem wegen Drogenhandels 14 Monate hinter Gittern drohten, hat seit drei Monaten einen Job. Nachdem das Amtsgericht im Februar sein Urteil verkündet hatte, war der junge Mann zuhause rausgeflogen. „Ich hatte Streit mit meinem Vater und habe eine Woche auf der Straße geschlafen“, lies er das Gericht wissen. Seine Vorgeschichte: Schon vor drei Jahren fand sich der damals 18-Jährige wegen versuchten Raubes und Drogenhandels in 16 Fällen vor Gericht wieder. Am Ende standen zehn Monate Jugendstrafe im Urteil.

Wegen besagter Sozialprognose gab es damals Bewährung, die der Angeklagte dafür nutzte, sich etliche Tütchen mit Marihuana in den „Allerwertesten“ zu stecken. Dass auch noch Amphetamine gefunden wurden? Nee, das habe er gar nicht kaufen wollen, das muss noch in den Tütchen des Dealers gewesen sein. Aufgeflogen war die krumme Tour in Düsseldorf, dann stand der 21-jährige erneut vor dem Richter, der den „Bewährungsversager“ verurteilte und aus den zehn Monaten Jugendstrafe vierzehn werden lies. Mittlerweile war der Angeklagte Vater geworden und mit einer Lehre zum Einzelhandelskaufmann in einer Tankstelle schien es bergauf zu gehen. Bis zum Tag nach der Urteilsverkündung, an dem er 2500 Euro aus der Tankstellenkasse nahm. Die will er „gefährlichen Leuten“ gegeben haben, die ihm Geld geliehen hätten. Er sei bedroht worden. Am Ende hat er – mit der Videokamera im Rücken – den „besten Chef der Welt“ beklaut und nun ein weiteres Verfahren am Hals. Offenbar riss in diesem Augenblick auch seinem Vater der Geduldsfaden, er setzte den Sohn vor die Türe, noch immer wohnt der 21-Jährige in der Notunterkunft. Ganz unten angekommen, scheint nun ein Reifungsprozess zu beginnen. Trotzdem sah der Berufungsrichter keine positive Sozialprognose, kassierte die vom Amtsgericht zugestandene Bewährung und schickte den 21-Jährigen für die zuvor verhängten 14 Monate hinter Gitter.

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