Emmerich Schienenbonus: Gesetz zu spät

Emmerich · Der "Schienenbonus" steht auf der Kippe: Ab 2016 soll sich die Bahn an die gleichen Lärm-Grenzwerte halten wie beispielsweise der Autoverkehr. Aber eben erst ab 2016. Den Betuwe-Ausbau in der Region berührt das nicht.

Emmerich/Rees Der Schienenbonus der Bahn soll fallen. Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.Der "Schienenbonus" ist eine Regelung, nach der der Lärm an Zugstrecken anders bewertet wird als an Straßen. Der Lärmpegel darf bei der Bahn fünf Dezibel höher liegen als etwa an einer Autobahn. Das System wird als sinnlos und ungerecht kritisiert.

Nach dem Gesetzentwurf soll der Schienenbonus nun bei zukünftig geplanten Neubaustrecken nicht mehr zum Einsatz kommen. Die Anwohner an der Betuwe-Route im Bereich von Emmerich und Rees haben davon aber nichts.

Umsetzung technisch möglich

Denn — und das ist die Krux: Die Abschaffung soll erst mit der nächsten Änderung des "Bundesschienenwegeausbaugesetzes" in Kraft treten, und die erfolgt voraussichtlich 2016. "Die Abschaffung wird dann für Abschnitte solcher Vorhaben gelten, bei denen das Planfeststellungsverfahren zu diesem Zeitpunkt noch nicht eröffnet worden ist", heißt es im Gesetzentwurf.

Alle Maßnahmen, für die es bis 2016 schon ein Planfeststellungsverfahren gibt, sind von der Änderung nicht berührt. Die Bahn hat die Verfahren für die Abschnitte des Betuwe-Ausbaus schon weit voran gebracht und teilweise eingeleitet, etwa für die Abschnitte "Rees-Haldern" oder "Emmerich-Praest". Und alle anderen werden zügig folgen — für "Emmerich" und "Emmerich-Elten" soll es nach jüngster Meldung im ersten Quartal 2013 so weit sein. Bis 2016 jedenfalls dürfte die Bahn es wohl überall geschafft haben. Der Schienenbonus würde also weiterhin gelten — selbst dann, wenn bis 2016 am Bau noch kein einziger Spatenstich getan worden sein sollte.

Natürlich könnte man die niedrigeren Lärm-Grenzwerte trotzdem technisch umsetzen. Dazu gibt es aber keine Verpflichtung. Das heißt laut Gesetzentwurf, dass "die damit verbundenen Mehrkosten vom Vorhabenträger oder einem Dritten getragen werden" müssten — also von der Bahn oder der öffentlichen Hand.

Was für den Neubau von Strecken gilt, gilt auch für neuen Lärmschutz an bestehenden Anlagen. Es gibt ein "Programm zur freiwilligen Lärmsanierung", in dem ab 2016 ebenfalls die niedrigeren Lärmgrenzwerte gelten würden. Allerdings ist diese Lärmsanierung eine freiwillige Leistung des Bundes. Die Bürger haben keinen Rechtsanspruch darauf, und bezahlt wird das Ganze mit Steuergeldern.

(RP/ac)
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