Neue Allgemeinverfügung Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Duisburg

Duisburg · Bundesnotbremse, städtische Allgemeinverfügung – angesichts der hohen Sieben-Tage-Inzidenz ist die Liste der Einschränkungen in der Stadt lang. Eine Übersicht über die Lage in den Bezirken und die aktuellen Maßnahmen.

 In der Nacht von Freitag auf Samstag trat in Duisburg die Ausgangssperre in Kraft. Eine Polizistin kontrolliert auf der B8 in Hamborn.

In der Nacht von Freitag auf Samstag trat in Duisburg die Ausgangssperre in Kraft. Eine Polizistin kontrolliert auf der B8 in Hamborn.

Foto: Christoph Reichwein (crei)/Christoph Reichwein (CREI)

235,4 betrug die Duisburger Sieben-Tage-Inzidenz am Montagabend: Immerhin ein leichter Rückgang. Doch von einer Entspannung in der Corona-Pandemie ist die Stadt immer noch meilenweit entfernt. Nach wie vor sind 1946 Duisburger aktuell an Covid-19 erkrankt, die Zahl der Todesfälle stieg auf 592. Insgesamt gab es in der Stadt bislang 26.019 bestätigte Corona-Fälle, 41.719 Menschen mussten sich in Quarantäne begeben. In Duisburg gelten alle Maßnahmen der Bundesnotbremse. Schulen und die meisten Geschäfte bleiben geschlossen, zwischen 22 und 5 Uhr herrscht eine Ausgangssperre. Am Montag hat zudem die Stadt ihre Allgemeinverfügung bis zum 14. Mai verlängert und dabei einige der Bestimmungen angepasst.

So ist die Spielplatznutzung nun von 19 bis 9 Uhr untersagt und wer in privaten Fahrzeugen mit Personen aus anderen Hausständen unterwegs ist, muss nun mindestens eine FFP2-Maske tragen – eine Ausnahme gilt für den Fahrer. Kinder zwischen sechs und 14 Jahren müssen lediglich eine medizinische Maske tragen. Auch die Kontaktbeschränkung wurde noch einmal verschärft. Durften sich bislang noch zwei Hausstände mit maximal fünf Personen treffen, gilt dies entsprechend der Bundesregeln ab sofort nur noch für die Angehörigen eines Hausstandes und maximal einer weiteren Personen. Dies gelte laut Angaben der Stadt Duisburg sowohl im privaten als auch im öffentlichen Raum.

Weitestgehend unverändert bleiben hingegen die geltenden Regelungen zur Maskenpflicht. Die Liste der hierfür vorgesehen Straßen und Plätze im Stadtgebiet wurde nicht weiter ergänzt, ein Mund-Nasen-Schutz muss zudem weiterhin rund um Schulen und Kitas, vor „sakralen Räumen“ und drei Stunden vor und nach MSV-Heimspielen am Stadion getragen werden. Für diesen Zeitraum gilt dort auch weiterhin ein Alkoholverbot. Die Maskenpflicht beim Verweilen außerhalb befestigter Wege an der Sechs-Seen-Platte, dem Rheinpark und der Regattabahn an Freitagen, Samstagen, Sonntagen und Feiertagen gilt nun bis 22 Uhr.

Innerhalb der Stadt gibt es weiterhin große Unterschiede beim Infektionsgeschehen. Während die Sieben-Tage-Inzidenz im Süden mit 146,7 vergleichsweise niedrig ist, liegt der Wert in den übrigen sechs Bezirken jeweils über 200. Unrühmlicher Spitzenreiter ist Rheinhausen mit 300,5, es folgen Meiderich/Beeck (266,6), Hamborn (262,7), Homberg/Ruhrort/Baerl (241,7), Walsum (220,8) und Mitte (203,5). Dabei ist im Wochenvergleich laut Stadt in Meiderich/Beeck und im Süden ein leichter Rückgang zu verzeichnen, in den anderen fünf Bezirken ist die Inzidenz gestiegen. Der Anteil der Mutationen an den Positivtestungen liegt in Duisburg bei rund 80 Prozent.

Um die Corona-Pandemie in den Griff zu bekommen, setzt die Stadt weiterhin auf ihre Doppelstrategie aus Tests und Impfungen. Stand Montagabend wurden in Duisburg bereits 407.194 Corona-Tests und insgesamt 136.661 Impfungen durchgeführt. 103.701 Menschen erhielten die erste Dosis, 32.960 sind bereits zweifach geimpft.

Damit in Duisburg einige der Beschränkungen wieder aufgehoben werden, müsste die Sieben-Tage-Inzidenz allerdings noch deutlich sinken. Unter 165 dürften die Schulen wieder in den Präsenzunterricht wechseln, unter 150 dürften alle Geschäfte wieder einen Einkauf mit Termin und aktuellem Negativtest anbieten. Erst bei einer Inzidenz unter 100 würden die Kontaktbeschränkungen gelockert und die Ausgangssperre aufgehoben. Dann könnten auch Gastronomie sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen mit geeigneten Hygienekonzepten wieder öffnen. Die entsprechenden Regelungen der Bundesnotbremse gelten zunächst bis maximal Ende Juni.

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