Vorwurf: Rechtsbeugung oder Strafvereitelung Strafanzeigen gegen Mannesmann-Staatsanwälte

Gut eine Woche nach der Einstellung des Mannesmann-Prozesses sind bei der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft bis Donnerstag insgesamt fünf Strafanzeigen gegen die beteiligten Richter oder Staatsanwälte eingegangen. Unter anderem werfen die Anzeigenerstatter ihnen Rechtsbeugung oder Strafvereitelung vor, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mitteilte.

 Ein Mann und seine Richter: Klaus Esser vor dem BGH.

Ein Mann und seine Richter: Klaus Esser vor dem BGH.

Foto: ddp, ddp

Unter den fünf Strafanzeigen ist auch die Anzeige einer Hamburger Anwaltskanzlei. Rechtsanwalt Andreas Dimke sagte, man wolle prüfen lassen, ob möglicherweise die Politik für das schnelle Ende im Verfahren verantwortlich sei. "Letztlich ist die Staatsanwaltschaft an die Weisungen des Justizministeriums in NRW gebunden", erklärte Dimke, "insofern gilt es aufzuklären, inwieweit politische Motive eine Rolle gespielt haben."

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf will die Anzeigen derweil nicht selbst bearbeiten. Da es sich bei den Beschuldigten teilweise um Kollegen aus dem eigenen Haus handelt, sollen die Anzeigen allesamt an die Generalstaatsanwaltschaft abgegeben werden. Sie soll prüfen, ob überhaupt ein Anfangsverdacht vorliegt.

(afp)
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