Nach Kritik von Bürgern Drei neue Mitarbeiter für das Standesamt in Düsseldorf

Düsseldorf · RP-Leser bestätigen, dass langes Warten auf die Geburtsurkunde kein Einzelfall ist. Stadt räumt Engpass bei Bearbeitungszeiten für Geburtsurkunden im Frühjahr ein. Mit mehr Personal sollen Eltern sie innerhalb von zehn Tagen nach Hause geschickt bekommen.

 Klaus Bachtenkirch leitet das Düsseldorfer Standesamt.

Klaus Bachtenkirch leitet das Düsseldorfer Standesamt.

Foto: Bretz, Andreas/Bretz, Andreas (abr)

(stz) Nachdem unsere Redaktion am Dienstag darüber berichtet hatte, dass Eltern wochenlang auf die Geburtsurkunde ihres Kindes warten mussten, reagierten die Stadt und Leser prompt: mit unterschiedlichem Ergebnis.

So schilderte Gudrun Schlösser, die in einer Kinderarzt-Praxis arbeitet, dass Eltern zur ersten Untersuchung ihres vier bis fünf Wochen alten Kindes sehr häufig ohne Krankenversicherungskarte kämen. Als Grund geben die Eltern an, dass sie noch auf die Geburtsurkunde warten, mit der sie die Krankenkasse beantragen müssen. „Es ist wirklich eine Ausnahme, wenn eine Familie mit Karte kommt“, so die Praxis-Mitarbeiterin. Im Bericht hatte ein Referent für Bürgerservice den geschilderten Fall als Einzelfall eingeordnet. Dass dies nicht zutrifft, belegte auch die Zuschrift von Holger Korte, der die Geburtsurkunde für seinen Sohn am 10. Februar beantragt hatte und sie erst nach einer Beschwerde beim Oberbürgermeister Mitte März erhielt.

Mit einer Pressemitteilung reagierte die Stadt auf den Bericht. Die Überschrift: „Standesamt meldet positive Entwicklung bei der Beurkundung von Geburten“. Darin räumte der Beigeordnete für Bürgerservice, Andreas Meyer-Falke, ein, dass im Frühjahr einen Engpass mit längeren Bearbeitungszeiten im Standesamt bestanden habe. Grund seien steigende Beurkundungszahlen und natürliche Personalfluktuation. Darauf habe die Stadt aber mit dem Einsatz von drei zusätzlichen Standesbeamten reagiert. Sie hätten nach einer sechsmonatigen Spezialausbildung im Juni bestellt werden können. Eine Zusatzausbildung ist erforderlich, da an die standesamtliche Beurkundung höchste rechtliche Maßstäbe angelegt werden.

In der Regel liege die Geburtsanzeige des Krankenhauses dem Standesamt nach einer Woche vor, erklärte Meyer-Falke. Zur Beurkundung müssen alle weiteren gesetzlich geforderten Urkunden und Unterlagen eingereicht sein, etwa die Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Eltern oder Partnerschaftsbeurkundungen. Innerhalb von zehn Tagen würden dann die Urkunden im Standesamt erstellt und übersendet.

Länger könne es dauern, wenn etwa die Identität der Eltern nicht nachgewiesen werden kann, keine Pässe vorgelegt werden, Unterlagen im Heimatland noch durch die deutsche konsularische Vertretung überprüft werden müssen oder eine ausländische Scheidung der Mutter noch für den deutschen Rechtsbereich anerkannt werden muss.

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