Straßenzustand in Düsseldorf Dauer-Ärger um das Pflaster an den Gehry-Bauten

Hafen · Die losen Platten sind nicht nur eine Stolperfalle. Sie werfen auch ein schlechtes Licht auf dieses Wahrzeichen in Düsseldorf, finden die Grünen.

 Viele Bodenplatten rund um die Gehry-Bauten sind lose oder abgesunken-

Viele Bodenplatten rund um die Gehry-Bauten sind lose oder abgesunken-

Foto: Hans-Juergen Bauer (hjba)/Bauer, Hans-Jürgen (hjba)

Sie gehören ohne Zweifel zu den Architektur-Highlights, die Düsseldorf zu bieten hat. Es gibt kaum einen Reiseführer, der die drei kontrastreich gestalteten Gebäudekomplexe mit ihren unterschiedlichen Materialien und Formen nicht empfiehlt. Doch der Zustand des Pflasters drumherum lässt zu wünschen übrig, finden die Grünen im Stadtbezirk 3, die dazu bereits im Mai eine Anfrage gestellt hatten. „Die Gehry-Bauten sind als Wahrzeichen Düsseldorfs in und außerhalb der Stadt bekannt. Umso unverständlicher ist es, dass das Pflaster rund um die drei Gebäude dermaßen beschädigt ist“, sagt Thorsten Graeßner von den Grünen. Neben loser oder abgesenkter Platten seien auch viele geflickte Stellen erkennbar. Unter anderem wollte die Fraktion von der Verwaltung wissen, wie das Amt für Verkehrsmanagement die Verkehrssicherungspflicht einschätzt, wem das Areal um die drei Bauten gehört und ob die kaputten Platten durch eine angemessene, ansprechende Pflasterung ersetzt werden kann.

Wie die Verwaltung in der letzten Sitzung der Bezirksvertretung 3 mitteilte, befinden sich die Flächen rund um die Gehry-Bauten in privater Hand. Erst für die Bereiche Am Handelshafen, Hammer- und Stromstraße ist wieder die Stadt zuständig. Deshalb liege die Verkehrssicherungspflicht erst mal auch beim Eigentümer. Die Hausverwaltung sei bereits am 20. Mai angeschrieben und darüber informiert worden, dass die Stadt beabsichtigt, den Eigentümer aufzufordern, die beschädigten Flächen in einen ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand zu bringen. Sollte das nicht bald passieren, hat die Stadt – auch wenn das Areal in privater Hand ist – zumindest eingeschränkte Möglichkeiten, etwas zu unternehmen.

Sobald die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist und das eine Gefährdung des Fußgängerverkehrs zur Folge haben könnte, kann die Stadt im Rahmen der Gefahrenabwehr die Eigentümer mit Fristsetzung auffordern, die Bodenplatten zu erneuern. Darauf zielte bereits das Anhörungsschreiben vom 20. Mai ab. Sollte dieses Vorgehen keine Wirkung zeigen, kann die Stadt selbst den verkehrssicheren Zustand herbeiführen und die Kosten den Eigentümern auferlegen. Eine sogenannte Ersatzvornahme wäre auch schon dann möglich, wenn das Pflaster derart stark beschädigt wäre, dass die Gefahr für Besucher der Gehry-Bauten zu groß wäre.

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