Düsseldorfer Fall vor Gericht Rechtsstreit um Kündigung einer Wohnung dauert an

Düsseldorf · Sogar eine Demonstration begleitete den Prozess vor dem Amtsgericht in Düsseldorf. Der Richter gibt nun einen Termin für sein Urteil bekannt.

 Vor dem Landgericht Düsseldorf demonstriert am Dienstag, 14.7.2020, das Bündnis bezahlbarer Wohnraum gegen eine Investorenfamilie, deren Eigenbedarfskündigungen Thema einer Zivilklage bei Gericht sind.

Vor dem Landgericht Düsseldorf demonstriert am Dienstag, 14.7.2020, das Bündnis bezahlbarer Wohnraum gegen eine Investorenfamilie, deren Eigenbedarfskündigungen Thema einer Zivilklage bei Gericht sind.

Foto: Kannegießer

Eine Familie von Immobilien-Besitzern sieht sich als Opfer eines auch politisch motivierten Kesseltreibens. Auf der anderen Seite stehen Mieter, die ergangenen Eigenbedarfs-Kündigungen nicht folgen wollen und ihrem Vermieter nicht vertrauen.

Offenbar unversöhnlich stehen sich beide Seiten seit März in einem Amtsgerichtsprozess um die Räumungsklage für eine Wohnung in Unterbilk gegenüber. Am Dienstag wurde der Prozess mit der Vernehmung von Zeugen fortgesetzt, aber das letzte Wort steht noch aus: Am 1. September will der Richter sein Urteil verkünden. Es gilt bereits als sicher, dass die unterlegene Seite dann direkt vor die nächste Instanz ziehen wird.

Eine Stunde vor der Fortsetzung der Räumungsklage hatte das „Bündnis für bezahlbaren Wohnraum“ vor dem Justizzentrum in Oberbilk eigens eine Protest-Kundgebung organisiert. „Miethaien die Zähne ziehen“, hieß es auf Transparenten der rund 40 Demo-Teilnehmer. Deren Kernforderung: „Keine Profite mit der Miete“. Zu Prozessbeginn hatte Mieter-Anwalt Jasper Prigge offen gelassen, ob es in dem konkreten Kündigungsfall „um eine fingierte Kündigung geht“ oder nicht. Die Eigentümer-Familie habe aus seiner Sicht jedoch „keinen ernsthaften Willen“ erkennen lassen, tatsächlich selbst in die nach 27 Jahren gekündigte Wohnung dieses Mieters einzuziehen.

Mehr noch: Für jene Tochter, die dort angeblich wohnen wolle, sei auch Mietern einer anderen Wohnung mit derselben Begründung – Eigenbedarf – gekündigt worden. Die Anwältin der Immobilien-Eigner erklärte das im RP-Gespräch damit, dass die Unterbilker Wohnung wohl auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung stehe. Eine zweite Wohnung, die ebenfalls der Familie gehört, sei daher als Zwischenlösung ausgewählt worden. Tatsächlich würden aber zwei Töchter der Familie, deren Vater und noch ein weiteres Mitglied nach Düsseldorf in familieneigene Wohnungen ziehen, um dann im Familienunternehmen für Immobilienentwicklung gemeinsam zu wirken.

Im Recht auf ihr Eigentum sehe sich die Familie aber eingeschränkt, fühle sich verleumdet und diffamiert, da hier keinesfalls ein „Immobilienhai sein Unwesen“ treibe. Es liegt sogar eine Strafanzeige wegen Betruges gegen die Familie von der Partei „Die Linke“ vor. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort