Urteil in Düsseldorf Ein Vogelhändler muss ins Gefängnis

Düsseldorf · Weil er mit Tieren handelte, die es gar nicht gab, verurteilte das Amtsgericht Düsseldorf einen ehemaligen Fußballprofi. Für rund 10.000 Euro soll er Wildvögel angeboten, aber nie geliefert haben.

 Rechtsanwalt Clemens Louis vertritt den 51-Jährigen in der Betrugsanklage.

Rechtsanwalt Clemens Louis vertritt den 51-Jährigen in der Betrugsanklage.

Foto: Kannegießer

(wuk) Die Mauser oder Parasiten oder sonstige Unglücksfälle: Bunt war die Palette der Ausreden eines 51-jährigen Vogelanbieters, wonach er vorab bezahlte Wildvögel dann doch nicht liefern konnte. Rund 10.000 Euro hat er in 21 solcher Fälle kassiert, ohne dass die zahlungskräftigen Züchter jemals auch nur eine einzige Feder der versprochenen Vögel zu sehen bekamen. Beim Amtsgericht gab der Vogelhändler am Dienstag zu, dass alles nur Schwindel und Betrug war. Gegen den vielfach als Nepper bereits vorbestraften Ex-Fussball-Profi verhängten die Richter daraufhin 34 Monate Haft, wie von der Staatsanwältin beantragt.

Er wolle jetzt schnellstens sein kriminelles Leben hinter sich lassen, als Jugendtrainer wieder in den Fussballbereich zurückkehren, „etwas anderes kann ich ja nicht“, so der Angeklagte. Nach seinem Vorstrafenregister allerdings hat er auch als Betrüger seit 1989 schon eine bemerkenswerte Laufbahn hinter sich, gespickt mit etlichen Bewährungs- und Haftstrafen. Zuletzt sei seine Ehefrau aber an Depressionen erkrankt, habe sich von ihm getrennt, also habe er vor lauter Stress dann in Spielhallen „den Garten Eden“ gesucht und dort mehr verloren als gewonnen. Um seinen permanenten Geldbedarf für die Automatenspiele zu decken, habe er sich an die Karriere seiner Großeltern als Vogelzüchter erinnert – und über Internet dann Wildvögel zum Kauf angeboten, sogar Tipps zur Zucht und Haltung liefern können. Nur die Vögel liefern konnte er trotz Anzahlungen der Kunden (zwischen 184 und 1100 Euro) in keinem einzigen Fall. „Ich konnte gar nicht fassen, wie wild die Leute auf die Vögel waren“, beschrieb er im Prozess staunend seine Erfahrungen mit dieser Marktnische. Das erinnere sie an einen Hollywood-Film, so die Richterin, bei dem sich ein Blender und Serienschwindler auch als falscher Pilot „mit Betrug durchs Leben schlägt“.

Von einer neuerlichen Bewährungs-Chance für den 51-Jährigen könne da keine Rede sein, zumal er aktuell noch eine frühere Betrugsstrafe von 18 Monaten absitzen muss. Das Gericht verhängte obendrauf jetzt weitere zwei Jahre und zehn Monate Gefängnis für die vielen Vogel-Schwindeleien – und setzte auch fest, dass der Angeklagte den angerichteten Schaden von mindestens 9954 Euro nun ersetzen muss.

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