Landgericht Düsseldorf fällt Urteil Der Streit um den Radschläger ist beendet

DÜSSELDORF · Es kann in Düsseldorf mehr als nur eine einzige Radschläger-Figur geben. Das hat das Landgericht per Urteil am Mittwoch festgeschrieben - und ließ damit eine Unterlassungsklage der Alleinerbin von Radschläger-Designer Friedrich Becker ins Leere laufen.

Der Radschlägerwürfel ist zurück im Düsseldorfer Stadtbild
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Der Radschlägerwürfel ist zurück im Düsseldorfer Stadtbild

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Foto: Christoph Schroeter

Becker hatte die berühmte Figur – die neben Stadtwappen und Fortuna-Emblem mit zu den markantesten Düsseldorfer Signets gehört – 1957 kreiert, die Figur ist urheberrechtlich geschützt. Doch der Versuch der Becker-Alleinerbin Heike Kappes, eine andere Radschläger-Darstellung der Kö-Anwältin Maren Jackwerth als Urheberrechtsverletzung verbieten zu lassen, schlug fehl.

Laut Urteil ist der Jackwerth-Radschläger, verwendet unter anderem im „Düsseldorfer Siegel“, eine „freie Benutzung“ und „ausreichend weit entfernt“ von der Becker-Figur. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Beide Frauen fühlten sich im Recht, als das Landgericht den Streit um den Becker-Radschläger Ende Juni mündlich verhandelte. Becker-Erbin Kappes pochte auf ihr ererbtes Urheberrecht, das durch die „Siegel“-Darstellung verletzt sei.

Doch Anwältin Jackwerth winkte ab: Die Darstellung auf ihrem „Siegel“ sei gestalterisch ganz weit vom Becker-Emblem entfernt, damit völlig eigenständig und nicht mit der Becker-Figur zu verwechseln.

Dieser Position stimmte jetzt auch die 12. Zivilkammer des Landgerichts zu. Der Becker-Radschläger sei zwar „Teil der Kulturgeschichte der Stadt Düsseldorf“ und gelte als „schutzfähiges Werk der bildenden Kunst“. Jeder Verstoß gegen die Urheberrechte könne demnach geahndet werden. Daneben dürfe der Jackwerth-Siegel-Radschläger aber auch bestehen.

Durch andere Formgebung und andere Proportionen sei die „Siegel“-Figur eigenständig und „ausreichend weit entfernt von der Gestaltung des schutzfähigen Radschlägers“. Selbst wenn man davon ausgehe, so die Richter weiter, dass der Becker-Radschläger „als Vorlage für das Siegel gedient hat“, habe sich die verklagte Anwältin Maren Jackwerth „mit ihrer Bearbeitung von der klägerischen Gestaltung entfernt“.

Und zwar weit genug, um das Urheberrecht der Becker-Erbin nicht zu verletzen. Der Streitwert des Verfahrens wurde mit 50.000 Euro beziffert.

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