Nach Sparkassen-Überfall 2010 in Dhünn Landgericht sucht weiter den Täter

Wermelskirchen/Köln · Ob ein 40-Jähriger am Sparkassen-Überfall 2011 in Dhünn beteiligt war, bleibt unklar. Am fünften Verhandlungstag waren zwei Richter vom Landgericht Düsseldorf als Zeugen geladen. Die beiden hatten 2015 gegen zwei der Täter verhandelt.

 Vorm Landgericht in Köln geht es weiter um die Frage, ob ein 40-Jähriger tatsächlich am Überfall auf die Sparkasse in Dhünn 2010 beteiligt war.

Vorm Landgericht in Köln geht es weiter um die Frage, ob ein 40-Jähriger tatsächlich am Überfall auf die Sparkasse in Dhünn 2010 beteiligt war.

Foto: dpa/Oliver Berg

Auch der fünfte Verhandlungstag gegen einen 40-jährigen Algerier, der sich unter anderem wegen des Raubüberfalls auf die Sparkasse in Dhünn im Jahr 2010 auf der Anklagebank im Landgericht befand, brachte wenig Licht ins Dunkel.

Ob er tatsächlich einer der drei Täter gewesen ist, versuchte die 3. Große Strafkammer mit der Hilfe von Zeugen herauszufinden – eine schwierige Aufgabe, und das aus mehrerlei Gründen. Zum einen waren die Täter damals vermummt, so dass eine eindeutige Identifizierung kaum möglich war. Zum anderen ist das Stichwort „damals“ von Bedeutung. Die Vorfälle lagen über zehn Jahre zurück, eine lange Zeit, in der Erinnerungen bei den Beteiligten verwässerten oder verblassten. Interessant war dabei die Aussage eines der Mittäter, der – hauptsächlich wegen seines umfangreichen Geständnisses – bereits 2015 zu zehn Jahren Haft verurteilt worden war. Diese hatte er abgesessen und war mittlerweile wieder ein freier Mann. In seiner Aussage am vierten Verhandlungstag hatte der Mann den 40-Jährigen nicht als denjenigen identifiziert, der mit ihm auf Raubzug gewesen sei.

Am fünften Verhandlungstag waren nun zwei Richter vom Landgericht Düsseldorf als Zeugen geladen. Die beiden hatten 2015 gegen zwei der Täter verhandelt. Während die 38-jährige Richterin den Namen des Angeklagten immer wieder gehört habe, meistens jedoch unter der Bezeichnung „der lange Algerier“ oder unter dem Spitznamen „Shreki“, sagte der Name ihrem 60-jährigen Kollegen gar nichts. „Ich habe nur bei zwei der insgesamt 25 Taten etwas von einem beteiligten ‚Algerier‘ gehört. Der Name wurde aber nicht genannt – und wir haben es auch nicht weiterverfolgt, weil es uns damals als nicht relevant für die Verhandlung erschien“, sagte er. Die Verhandlung sei ihm insofern in guter Erinnerung, als dass vor allem der Täter, der auch vor der 3. Strafkammer ausgesagt hatte, äußerst schonungslos „gegen sich und andere Beteiligte“ ausgesagt habe. „So etwas haben weder die Ermittler noch ich vor Gericht jemals erlebt. Er hat damals gesagt, dass er einen Schlussstrich unter seine Taten ziehen wollte – und das hat er mit seinem umfassenden und extrem detaillierten Geständnis auch getan“, sagte der Zeuge.

Fakt sei jedenfalls gewesen, da waren sich beide Zeugen einig, dass bei den Taten in Bergneustadt, Düren und Wermelskirchen, die dem 40-Jährigen zur Last gelegt wurden, ein „Algerier“ namens „Shreki“ beteiligt gewesen sei. Und der sei von einem der Mittäter in dessen Verhandlung vor mehreren Jahren als der nun in Köln angeklagte Mann identifiziert worden.

Blieb letztlich die Frage zu klären, ob der 40-Jährige, der im Oktober 2020, seit 2011 mit internationalem Haftbefehl gesucht, in Spanien festgenommen worden war, auch tatsächlich besagter „Algerier“ namens „Shreki“ war. Eine schwierige Aufgabe – deren Klärung zumindest zum jetzigen Zeitpunkt immer fraglicher wurde. Es bleibt abzuwarten, ob die Strafkammer am 30. April, so zumindest der derzeitige Stand der Dinge, zu einem abschließenden Urteil kommen kann – beziehungsweise, wie dieses ausfallen wird.

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