Verurteilt wegen Folter und Mordes Düsseldorfer Gericht verhängt Höchststrafe gegen syrischen Kriegsverbrecher

Düsseldorf · Sein Kampfname war „Vater des Wolfes“, als er in Aleppo grausam gewütet, Menschen entführt und gefoltert haben soll. Dann kam der Mann als Flüchtling nach Deutschland - und wurde von einem seiner Opfer wiedererkannt.

 Das Oberlandesgericht in Düsseldorf (Archiv).

Das Oberlandesgericht in Düsseldorf (Archiv).

Foto: Berger

Ein 43-jähriger Syrer ist in Düsseldorf als Kriegsverbrecher zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er sei verantwortlich für Folter, Mord und Entführungen, sagte der Vorsitzende Richter Frank Schreiber am Montag. Zudem stellte das Oberlandesgericht die besondere Schwere der Schuld des 43-Jährigen fest.

Als Milizenführer mit dem Kampfnamen Abu Dhib („Vater des Wolfes“) habe der Verurteilte in Aleppo eine grausame Schreckensherrschaft unter dem Dach der Freien Syrischen Armee ausgeübt. Er habe Gefangene schwer misshandelt und gefoltert, „teils eigenhändig, teils in seiner Verantwortung“. Durch Plünderungen und Lösegeld habe er sich ein Vermögen zusammengerafft.

Später hatte er sich abgesetzt und in Deutschland als Flüchtling Asyl beantragt. Doch in einer Erstaufnahmeeinrichtung hatte ihn eines seiner Opfer wiedererkannt. Nach monatelanger Observation durch Ermittler hatte ihn eine Spezialeinheit im April 2016 in Münster festgenommen.

Der 43-Jährige sei in Syrien in einer armen, kinderreichen Familie geboren worden und habe nur vier Jahre eine Schule besucht, sagte der Richter. „Er ist ungebildet, aber nicht dumm.“ Die tagelangen Ausführungen des Syrers, bei denen er seine Rolle als Milizenführer in Aleppo einräumte, aber die Tatvorwürfe bestritt, zeugten von einer „außergewöhnlichen Gedächtnisleistung“.

Der Verurteilte habe von sich das Bild eines ehrenwerten Mannes gezeichnet. Den Hauptbelastungszeugen, der aussagte, vom Angeklagten gefoltert worden zu sein, habe er als Intriganten dargestellt, der ein Komplott gegen ihn geschmiedet und auch die anderen Zeugen gegen ihn angestachelt habe. Doch der sei es gar nicht gewesen, der die Ermittler zuerst informiert habe, sagte der Richter. Die deutschen Behörden hätten über Umwege von der Ehefrau des Zeugen von der Vergangenheit des Angeklagten erfahren.

In Aleppo habe der 43-Jährige den Zusammenbruch der staatlichen Ordnung genutzt, um sich als Milizenführer Geld und Vermögen zu verschaffen. Man müsse ihm allerdings zugute halten, dass die Menschen in Syrien schon vor Ausbruch des Krieges Gewalt, Willkür, Unrecht und Enteignung schutzlos ausgeliefert gewesen seien. In solchen Situationen komme es zweifellos zu einer Verrohung und Verschiebung der Hemmschwellen. Abu Dhib hatte laut Anklage mindestens 150 Milizionäre der „Ghoraba-as-Sham“ („Die Fremden von Syrien“) befehligt.

(wer/dpa)
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