Wirtschaft in Düsseldorf Industriestandort soll gestärkt werden

Düsseldorf · Die Flächen nördlich der Königsberger Straße werden langfristig für industrielle Betriebe gesichert und weiterentwickelt. Einzelhandel soll allenfalls in der Pufferzonen am Rand erlaubt sein.

 Industrie prägt das Bild an Ronsdorfer und Königsberger Straße.

Industrie prägt das Bild an Ronsdorfer und Königsberger Straße.

Foto: Gabriel, Werner

In Düsseldorf wird es langsam eng, entsprechend rar gesät sind Flächen, die sich für eine industrielle Nutzung eignen. Lierenfeld ist so ein klassischer Standort, wo sich auch großflächiges Gewerbe ausbreiten kann – und das soll in Zukunft so bleiben. Um die Flurstücke nördlich der Königsberger Straße für diesen Zweck langfristig zu sichern, hat die Bezirksvertretung 8 jetzt eine Änderung des Aufstellungsbeschlusses auf den Weg gebracht, das letzte Wort hat der Planungsausschuss am heutigen Mittwoch, 3. November.

Der Bedarf an Flächen für Gewerbe- und Industriebetriebe, die aufgrund ihres Emissionsverhaltens auch nur in entsprechend ausgewiesenen Gebieten zulässig sind, ist in Düsseldorf nach wie vor gegeben. Dem soll mit dem jetzigen Beschluss nicht nur entsprochen werden, es ist auch eine Weiterentwicklung geplant. Dafür soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, in dem diesem Ziel nicht entsprechende Nutzungen ausgeschlossen werden. In dem vorhandenen Gewerbe- und Industriegebiet (im Norden bis zum Höherweg, im Westen bis zur Ronsdorfer Straße) soll zu seiner Sicherung und Weiterentwicklung zentrenrelevanter und nicht zentrenrelevanter Einzelhandel gesteuert und zum Teil sogar ausgeschlossen werden.

Das soll letztlich dann auch für die Sicherung der im Rahmenplan Einzelhandel definierten und dem Plangebiet am nächsten liegenden zentralen Versorgungsbereiche wie dem Stadtteilzentrum an der Kölner Straße (Oberbilk), dem Stadtteilzentrum Birkenstraße/Ackerstraße (Flingern-Nord), dem Nahversorgungszentrum Reisholzer Straße (Lierenfeld) oder auch den Nahversorgungszentren in Stadtteilen wie Hassels oder Reisholz hilfreich sein. Nur am Rand des Industrie- und Gewerbegebietes – diese Flächen werden als gewerblich genutzte Pufferzonen zu angrenzenden sensibleren Nutzungen angesehen – soll nicht-zentrenrelevanter Einzelhandel zulässig sein.

Darüber hinaus verfolgt die Stadt das Ziel, die Verkehrsgewohnheiten den aktuellen und künftigen Erfordernissen insbesondere hinsichtlich

Luftreinhaltung und Sicherung einer leistungsfähigen Mobilität anzupassen. „Urbane Logistik, das heißt die sichere Versorgung von Haushalten, Handels- und Produktionsstandorten, nimmt dabei einen immer größeren Stellenwert ein“, heißt es indem Beschlusstext. Daher sollen in dem Plangebiet auch Flächen für Logistik und Mobilität gesichert werden. Entlang der Straße Höherweg am nördlichen Rand des 30 Hektar großen Plangebietes ist beabsichtigt, die Flächen zum geplanten Straßenausbau weiterhin freizuhalten.

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