Prozess in Düsseldorf Rentner weist Vergewaltigungsvorwürfe seines Nachbarn zurück

Düsseldorf · Ein geistig behinderter 20-Jähriger beschuldigt einen früheren Nachbarn der Vergewaltigung. Der nun angeklagte Rentner beteuert dagegen, der junge Mann sei ihm zu nahe getreten. Eine schwierige Aufgabe für das Düsseldorfer Landgericht.

 In einem Missbrauchsprozess in Düsseldorf steht die Aussage eines geistig behinderten jungen Mannes gegen die des beschuldigten Rentners.

In einem Missbrauchsprozess in Düsseldorf steht die Aussage eines geistig behinderten jungen Mannes gegen die des beschuldigten Rentners.

Foto: dpa/Arne Dedert

Mit Zündstoff geradezu gespickt ist eine Anklage gegen einen Rentner, über die seit Mittwoch das Landgericht verhandelt. Ein geistig behinderter Mann (20) behauptet, er sei im März 2019 von dem Senior zum Sex gezwungen worden. Dieser Verdacht brachte den Rentner nun auf die Anklagebank.

Ob die Vorwürfe der Wahrheit entsprechen, konnte zu Prozessauftakt nicht geklärt werden. Der Senior, bisher völlig unbescholten, versicherte mit tränenerstickter Stimme, der Vorwurf mache ihn fassungslos. Er könne sich nicht erklären, warum er von dem früheren Nachbarjungen jetzt falsch belastet werde.

Folgt man den Aussagen des Angeklagten, dann hatte er 2017 mit dem geistig zurückgebliebenen Nachbarjungen erstmals gesprochen. Der damals 17-Jährige aus dem Nebenhaus habe sich für die Balkonblumen des Rentners interessiert, habe zudem über Hunger geklagt – und sei daraufhin von dem Rentner verköstigt worden: „In den nächsten Monaten kam er dann täglich, hatte immer Hunger, bekam auch Getränke!“ Der Nachbar sei „ein netter Junge, aber er brauchte Hilfe und Unterstützung.“ Erst später habe er gehört, so der Angeklagte, dass der junge Besucher als „triebgesteuert“ eingestuft worden sei und dagegen sogar Medikamente nehmen müsse.

Ende 2018 sei der „Nachbarjunge“ dann plötzlich übergriffig geworden, habe den Senior unsittlich berührt. Sofort habe der Rentner mit einem mehrwöchigen Hausverbot reagiert, habe dem Jugendlichen dann aber „doch noch eine Chance geben“ wollen – und prompt sei der Besucher wieder zudringlich geworden. Damit sei für den Senior klar gewesen, dass er ihn nicht mehr in die Wohnung lassen könne. Kurz danach kam die Anzeige des Jugendlichen gegen den Rentner.

„Ich weiß wirklich nicht, warum“ der Jugendliche solche Vorwürfe erhebe, versicherte der Rentner. Tatsächlich war er noch nie mit der Justiz in Kontakt gekommen, ist nicht vorbestraft, kann auf einen lupenreinen Leumund verweisen. Ob und in welchem Umfang der Jugendliche trotz der Behinderung jetzt als Zeuge gehört werden kann, ist aktuell unklar.

Da die Vorwürfe aber äußerst massiv klingen, konnten im Vorfeld weder Staatsanwalt noch Gericht die Aussagen des jungen Mannes einfach abtun, sondern wollen die Angaben des Jugendlichen jetzt akribisch überprüfen. So sollen demnächst zwei Gutachter erklären, ob die Sex-Schilderungen des jungen Mannes als glaubhaft anzusehen sind oder ob sie womöglich nur seiner Fantasie entstammen könnten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort