Mülldetektive feiern Erfolg Die Stadt Düsseldorf warnt vor Betrug durch unseriöse Entrümpler

Düsseldorf · Über Kleinanzeigen engagierte ein Duisburger einen Entrümpler. Dieser entsorgte den Müll allerdings illegal auf dem Schützenplatz in Düsseldorf-Lohausen. Er wurde erwischt.

 Bauabfälle und diverse andere Abfälle, die dort illegal abgelagert worden waren, haben die Mülldetektive auf der Wiese des Lohauser Schützenplatzes gefunden

Bauabfälle und diverse andere Abfälle, die dort illegal abgelagert worden waren, haben die Mülldetektive auf der Wiese des Lohauser Schützenplatzes gefunden

Foto: Landeshauptstadt Düsseldorf/Umweltamt

Die Düsseldorfer „Mülldetektive“ feiern einen Erfolg: Sie sind einem Schmutzfink auf die Schliche gekommen, der Abfall auf dem Lohauser Schützenplatz abgeladen hat. Er muss dafür eine Strafe in Höhe von 1500 Euro zahlen. Bei dem Täter handelt es sich um einen unseriösen Entrümpler, der seine Dienste schwarz über ein Kleinanzeigenportal angeboten hatte.

Allerdings hatten die sogenannten Mülldetektive, das Ermittlungsteam Abfallablagerungen des städtischen Umweltamtes, zunächst einen ganz anderen Täter im Blick – nämlich den Verursacher des Mülls. Dieser konnte ausfindig gemacht werden und wurde mit dem Vorwurf der unsachgemäßen Abfallentsorgung konfrontiert.

Dabei stellte sich raus, dass der Duisburger, von dem der Bauschutt und die Abfälle auf dem Lohauser Schützenplatz stammten, diese gar nicht selbst entsorgt hatte. Er hatte online einen Dienstleister engagiert. Gegen 150 Euro bar auf die Hand hat der unseriöse Entrümpler den Müll mitgenommen und gegen das Wissen des Auftraggebers illegal abgeladen.

Aus diesem Grund warnt das Düsseldorfer Umweltamt jetzt davor, unseriöse Angebote über das Internet anzunehmen. Nur Anbieter, die in der Lage sind, eine Rechnung auszustellen und dieser eine Kopie des Wiegescheins der jeweiligen Entsorgeanlage beizulegen, seien vertrauenswürdig, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt.

„Erzeuger von Abfällen haben selbst die Pflicht, für eine ordnungsgemäße Entsorgung ihrer Abfälle zu sorgen. Ein 'Haustürgeschäft' mit Barzahlung kann nicht ordnungsgemäß sein“, sagte Umweltdezernentin Helga Stulgies.

Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Auch wer besten Gewissens einen Entrümpler engagiert, muss für seinen Müll haften. Nur weil der Duisburger Müllverursacher aktiv bei den Ermittlungen des Schmutzfinks mitgeholfen habe, ging er straffrei aus, sagte die Umweltdezernentin.

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