Tipps der Stadt Düsseldorf Urlaubszeit - was beim daheimgebliebenen Auto zu beachten ist

Düsseldorf · Wer mit dem Flieger in den Urlaub startet und sein Auto in der Zeit in Düsseldorf im öffentlichen Straßenraum parkt, sollte ein paar Dingen beachten. Sonst kann es nach der Heimkehr eine teure Überraschung geben.

Ein temporäres Halteverbot muss nur wenige Tage zuvor angekündigt werden.

Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Urlaubszeit ist Reisezeit. Viele Düsseldorfer und Düsseldorferinnen besteigen dann einen Flieger und starten in Richtung Erholung. Allerdings sollte dabei beachtet werden, dass ein im öffentlichen Straßenraum geparktes Auto weiterhin am Straßenverkehr teilnimmt. Der Halter hat daher gewisse Sorgfaltspflichten, die beachtet werden müssen. Andernfalls könnte man nach dem Urlaub unter Umständen eine teure Überraschung erleben.

Für diejenigen, die längere Zeit in den Urlaub fahren und keine Möglichkeit haben, das Auto außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen zu parken, besteht die Verpflichtung, das Kraftfahrzeug durch eine Vertrauensperson beaufsichtigen zu lassen. Darauf weist die Stadt Düsseldorf hin.

Durch Baustellen, Umzüge oder bei Veranstaltungen werden häufig mobile Halteverbotszonen eingerichtet. Somit kann ein vor der Abreise noch rechtmäßig geparktes Auto plötzlich im Haltverbot stehen und muss möglicherweise sogar abgeschleppt werden.

Die Rechtsprechung sieht für Beschilderungen bei vorhersehbaren Maßnahmen eine Vorlaufzeit von drei vollen Kalendertagen vor. Ab dem vierten Tag nach Aufstellen der Schilder ist somit das Abschleppen erlaubt. So können schnell hohe Kosten für das Verwarnungsgeld, Abschleppen, Verwaltungsgebühren und die mögliche Aufbewahrung des Fahrzeugs beim Abschleppunternehmen bis zur Abholung entstehen.

Denn der Halter verstößt gegen seine Sorgfaltspflicht, wenn er oder eine Vertrauensperson nicht alle 48 Stunden überprüft, ob das Fahrzeug noch korrekt abgestellt ist. Die rund 200 Euro, die bei einem abgeschleppten Fahrzeug anfallen, können im Urlaub sicher besser angelegt werden.

(csr)