Prozess vor dem Amtsgericht Düsseldorf Shisha-Bar Wirt muss 250 Euro Strafe zahlen

Düsseldorf · Ende März war in einer Shisha-Bar in Düsseldorf-Oberbilk ein Mitarbeiter nachts mit mehreren Kumpanen beim Rauchen und mit alkoholischen Getränken ertappt worden. Nun stand der Wirt wegen Verletzung der Aufsichtspflicht vor Gericht.

 Der Mitarbeiter, der spätnachts in der Bar angetroffen wurde, musste 4000 Euro Bußgeld bezahlen. Sein Chef kam vor Gericht etwas günstiger davon.

Der Mitarbeiter, der spätnachts in der Bar angetroffen wurde, musste 4000 Euro Bußgeld bezahlen. Sein Chef kam vor Gericht etwas günstiger davon.

Foto: dpa/Soeren Stache

Zwei Fälle von Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung hatte am Freitag ein Amtsrichter zu verhandeln. Ein Bußgeld von 500 Euro gegen den Wirt einer Shisha-Bar in Oberbilk wurde dabei auf die Hälfte reduziert, ein weiteres Verfahren gegen einen 29-jährigen Porsche-Fahrer stellte das Gericht sogar ohne Auflagen ein.

Ende März 2020 war in der Shisha-Bar (die Prüfern des Ordnungsamts zuvor schon negativ aufgefallen war) ein Mitarbeiter spätnachts mit mehreren Kumpanen bei Shisa-Pfeifen und alkoholischen Getränken ertappt worden.

Gegen 4000 Euro Bußgeld legte er zwar Protest ein und gab an, die Kumpane hätten ihn überraschend besucht, aber weder Getränke noch Shisha-Pfeifen bekommen. Als er am Prozesstag aber eine große Medienpräsenz im Amtsgericht bemerkte, zog der Bar-Mitarbeiter zeternd ab, akzeptierte die Buße.

Am Freitag zog nun sein Chef wegen des damaligen Vorfalls vor Gericht. Ihn sollte es 500 Euro Buße kosten, weil er seine Aufsichtspflicht damals gegenüber dem ertappten Mitarbeiter vernachlässigt habe. Der Richter senkte die Buße aber auf die Hälfte - auch, weil die Vorschriften des Coronaschutzgesetzes erst Tage nach jenem Vorfall in der Shisha-Bar konkreter gefasst worden waren, bis dahin als sehr unbestimmt galten. Die 250-Euro-Buße hat der Wirt dann akzeptiert.

Im zweiten Fall wegen eines Corona-Verstoßes ging es 200 Euro Buße und drei junge Männer. Sie waren Mitte April am Horionplatz in der City bei geöffneter Heckklappe an einem Geländewagen angetroffen worden – ohne den nötigen Sicherheitsabstand.

Zwei der Männer standen damals am Autoheck – und wie im Prozess herauskam, leben sie in einem Haushalt, durften also näher als anderthalb Meter beieinander stehen. Und weil der dritte Mann auf der Rücksitzbank saß, hatte er zu dem Duo den Mindestabstand von anderthalb Metern eingehalten. Dieses Verfahren stellte der Richter deshalb ohne jede Auflage ein.

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