Prozess am Amtsgericht Düsseldorf Einbrecher lassen schweren Tresor in Wohnung stehen

Düsseldorf · Zwei Männer, die in eine Wohnung in Düsseldorf-Lierenfeld eingebrochen sind, wurden nun vom Amtsgericht zu Haftstrafen verurteilt. Das Gericht ging davon aus, dass sie einen Tresor nur deshalb nicht mitnahmen, weil er beiden zu schwer war.

 Beide Angeklagte haben über ihre Anwälte Berufung angekündigt.

Beide Angeklagte haben über ihre Anwälte Berufung angekündigt.

Foto: dpa/Oliver Berg

Schuldsprüche hat das Amtsgericht jetzt gegen ein Einbrecher-Duo verhängt – und die 35 und 47 Jahre alten Männer wegen Wohnungseinbruchs in Lierenfeld zu Haftstrafen verurteilt. Dabei hatte nur der ältere Angeklagte im Prozess ein Geständnis abgelegt, hatte seinen Mitangeklagten als unschuldig bezeichnet.

Die Richter waren aus diversen Gründen aber anderer Ansicht. 2015 hatte der ältere Angeklagte eine Verurteilung als Einbrecher durch besondere Umstände noch abbiegen können: Weil er einen eineiigen Zwillingsbruder hat und am damaligen Tatort nur DNA-Spuren zu finden, aber keinem der Brüder zweifelsfrei zuzuordnen waren, kam der 47-Jährige damals ohne Strafe davon.

Diesmal jedoch tat er alles,  um sogar als Alleintäter abgeurteilt zu werden – obwohl es auch diesmal nur DNA-Spuren gab. Er behauptete aber, er sei an einem Märzsamstag 2019 eigenmächtig übers Treppenhaus und einen Balkon in die Wohnung einer Frau im dritten Stock eingestiegen. Drinnen habe er Schmuck für rund 8.000 Euro erbeutet – und obendrein einen Safe. Nur, weil er Hilfe zum Abtransport des Tresors gebraucht habe, habe er den 35-jährigen Mitangeklagten angerufen, habe den Safe dann an einem Bettlaken über den Balkon abgeseilt. Der Tresor sei aber doch zu schwer gewesen, deshalb ließen die damaligen Täter ihn im Garten zurück. Nur am Bettlaken waren genetische Spuren des 47-Jährigen entdeckt worden.

Und tatsächlich hatte er zur Tatzeit laut Handy-Protokollen vier Mal mit seinem Landsmann telefoniert. An eine Alleinschuld glaubte das Amtsgericht trotzdem nicht, weil Augenzeugen von zwei Männern am Tatort berichtet hatten. Zudem war der 37-jährige „Helfer“ vielfach vorbestraft, stand beim Einbruch im März 2019 noch unter Bewährung – auch wegen gemeinschaftlichen Diebstahls. Im Ergebnis wurde gegen ihn eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verhängt. Der angebliche „Allein-Einbrecher“ soll für zwei Jahre in Haft. Beide haben über ihre Anwälte bereits Berufung angekündigt.

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