Außengastronomie in Düsseldorf Wirte befürworten Umstieg auf Infrarotstrahler

Düsseldorf · Zurzeit sind für Gastronomen weitere Investitionen nicht tragbar, aber nach der Corona-Krise soll der Umstieg von Heizpilzen auf Infrarotstrahler angegangen werden. Dazu wurde ein Konzept vorgelegt.

 Heizpilze gelten nicht als umweltfreundlich.

Heizpilze gelten nicht als umweltfreundlich.

Foto: dpa/Daniel Karmann

Ein generelles Verbot von Gasheizpilzen in der Außengastronomie ist auf Grundlage des Straßenrechtes NRW nicht möglich. Das teilte die Verwaltung dem Umweltausschuss mit, der sie mit der Prüfung zum Verbot beauftragt hatte.

Für die Gastronomie ist dies eine gute Nachricht. Ein Verbot sei in der Corona-Krise ungeeignet, dies ergab ein Gespräch zwischen der Verwaltung, dem Dehoga und der Altstadtgemeinschaft. Weitere Investitionen seien wirtschaftlich nicht machbar. Decken als Alternative würden von den meisten Gästen – auch aus Gründen der Hygiene – abgelehnt. Grundsätzlich stehen der Dehoga und die Altstadtgemeinschaft einem Umstieg auf Infrarotstrahler mit Ökostrom allerdings positiv gegenüber. Als Kompromiss wurde vorgeschlagen, dass nach den coronabedingten Einschränkungen für die Gastronomie in einer Übergangszeit von zwei bis drei Jahren auf freiwilliger Basis die Umstellung auf Infrarotstrahler erfolgt. Die Stadt wird auf eine Gebühr für Strahler verzichten.

Ein Ansatz für ein Verbot wäre noch über eine Gestaltungssatzung möglich gewesen, die nach dem Gleichbehandlungsgebot für das gesamte Stadtgebiet gelten müsste. Auch mit der Erhebung einer Gebühr für Gasheizpilze hätte eingewirkt werden können. Bislang ist das Aufstellen von Heizstrahlern als Teil der Sondernutzungserlaubnis für Terrassen geduldet worden. Für diese zusätzliche Nutzung müsste dann aber erst ein neuer, eigener Gebührentarif geschaffen werden.

(gaa)
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